Mietrecht / angedrohte Räumungsklage
19.10.2011 21:06 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
am 06.10. erhielt ich die Klageschrift bzg. einer Räumung meiner Wohnung.
Begründung:
Mietzahlungsverzug im April und Mai und die fristlose Kündigung (Mietrecht) zum 10.06. sowie hilfsweise fristgemäße Kündigung.
Mietzahlungsverzug Juni bis September.
Kündigung der Vermieter am 30.05. zum 10.06.
Im Mietvertrag ist die Zahlung bis spätestens 3. des Monats geregelt. In münndlicher Absprache mit dem Vermieter, wurde jedoch die Zahlung auf den 15. des Monats umgestellt und dies auch so seit März 2007 durchgeführt. Angemietet wurde die Wohnung im September 2006.
Ende 2009 sollte die Miete dann an einen vorläufig vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter überwiesen werden. Dies habe ich auch entsprechend umgesetzt. Ab März 2010 sollte die Miete dann wieder an die Vermieter gehen. Das hab ich leider übersehen, und so ist im April und Juni die Miete nochmal an den Verwalter gegangen.
Im Mai war ich tatsächlich im Verzug, habe diese aber im Juni mit einer zweiten überweisung direkt an den Vermieter ausgeglichen.
Im August bis einschließlich Oktober erfolgte die Zahlung wieder direkt an den Vermieter. Mir ist leider tatsächlich erst jetzt aufgefallen, dass die Juli Miete nicht überwiesen wurde. Nur diese Miete ist offen, alle anderen wurden gezahlt. Nachweise sind in Form von Kontoauszügen vorhanden.
Fragen:
Welche Möglichkeiten habe ich, eine Räumung abzuwenden?
Ist die Kündigung (Mietrecht) tatsächlich noch Rechtens? Die Mieten wurden ja gezahlt und die Zahlung zum 15. eines Monats wurden geduldet.
Wäre mein geplantes Vorgehen, Einspruch am Amtsgericht gegen die Räumung, Anschreiben an Anwalt des Vermieters wg. Einspurch und Angebot einer Ratenzahlung für Juli-Miete, und Schreiben an den Vermieter mit Bitte um Rücknahme der Kündigung ok? Mir ist nicht nur wg. der Umzugskosten an einem Verbleib in der Wohnung gelgenen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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