19.10.2011 | 20:08
Antwort
von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Nach Ihren Angaben haben Sie gegenüber der Mietwagenfirma keine vertragliche Verpflichtung eingegangen. Den Vertrag über die Anmietung des PKW dürfte Ihr Bekannter unterschrieben haben.
Sie sind also nicht Vertragspartner der Mietwagenfirma. Sie sollten diese anschreiben und erklären, dass Sie die Lastschriftermächtigung Ihrer Kreditkarte widerrufen. Sie sollten weiter darlegen, dass Sie die Karte nur für den Betrag von 300 € zur Verfügung gestellt haben und nicht für weitere Zahlungsansprüche.
Ihrem Kreditkartenunternehemen sollten Sie mitteilen, dass Sie Belastungen der Mietwagenfirma ausdrücklich widersprechen, da Sie widerrechtlich sind. Dies gilt natürlich nicht für die 300 €.
Entgültig beurteilen kann man die Rechtslage erst, wenn man den genauen Inhalt des Mietvertrages kennen würde. Ich gehe aber bis auf weiteres davon aus, dass Sie keine Zahlungen schulden, weil Sie nicht Mieter des PKW sind.
Problem könnte sein, wenn Ihr Kreditkartenunternehmen bereits Zahlungen geleistet hat, weil Sie dann möglicherweise wegen grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Pflichten haften.
Eine Strafanzeige halte ich für sinnvoll. Bei Ihnen ist zwar noch kein Schaden eingetreten, weil Sie die 300 € in bar erhalten haben, aber es liegt durch die versuchten Belastungen der Kreditkarte zumindest eine Gefährdung Ihres Vermögens vor. Bei Betrug wird dann ohnehin von Amts wegen ermittelt und die Mietwagenfirma dürfte in jedem Fall geschädigt sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Nachfrage vom Fragesteller
19.10.2011 | 22:51
Sehr geehrter Herr Wöhler,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe also 300 EUR mit meiner Kreditkarte bezahlt für den Mietwagen, den mein Ex-Kollege gemietet hat. Den darüber hinaus gehenden Buchungen habe ich umgehend widersprochen.
Wenn Sie von möglicherweise grober Fahrlässigkeit und Verletzung meiner vertraglichen Pflichten sprechen, sehen Sie da konkrete Anhaltspunkte? Oder gibt es typische Einreden?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
19.10.2011 | 23:14
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Ich sehe im Ergebnis keine grobe Fahrlässigkeit, weil allein die Angabe Ihrer Kreditkartendaten hierfür nicht ausreichend sein sollte. Wenn Sie allen anderen Abbuchungen widersprochen haben, sollten keine Kosten entstanden sein.
Sie sollten so verfahren, wie oben beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt