Nachbarschaftsstreit, Sachbeschädigung, wie soll ich vorgehen? Nachbarschaftsrecht
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Nachbarschaftsstreit, Sachbeschädigung, wie soll ich vorgehen?


| 19.10.2011 07:39 |
Preis: ***,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Ich habe das erste von vier Reihenhäusern und wohne allein. Seit Jahren gibt es Streit mit der Nachbarin (wohnt auch allein) wegen der Grundstücksgrenze. Abstände, Bebauung usw.

Bislang war der Streit stets nur verbal und ohne Polizei und Anwalt.

Ich habe mir dieses Jahr unter heftigen Protest der Nachbarin eine Holzterrasse gebaut und da ich den bestehenden Zaun auf der Grundstücksgrenze ohne Zustimmung der Nachbarin nicht wegmachen konnte habe ich direkt an den Zaun anschliessend eine Terrassentrennwand gebaut, 2 Meter hoch und 4 Meter tief so wie es von der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei erlaubt ist.

Oben auf der Terrassentrennwand sind Aluminium Abschlussbleche angebracht. Meine Nachbarin bemängelt jetzt dass von den Blechen Wasser auf „Ihren", Zaun tropft und diesen beschädigt.

Ich habe Ihr geraten mich zu verklagen weil ich auf die Bleche nicht verzichten kann.

Gestern bin ich heimgekommen und meine Abschlussbleche sind auf der ganzen Länge vom Nachbargrundstück her hochgebogen worden. Sie müssen erneuert werden. Schaden: ca. 300 Euro.

Es gibt dafür keine Zeugen, aber als ich die Nachbarin darauf angesprochen habe hat sie es zugegeben („wenn Sie meinen Zaun beschädigen darf ich auch Ihre Bleche beschädigen").

Für das Gespräch gibt es keine Zeugen, aber ich habe es, versteckt, mit dem Handy aufgezeichnet.

Ich möchte den Vorfall keinesfalls auf sich beruhen lassen. Wenn ich diese Sachbeschädigung durchgehen lasse könnte die Nachbarin das als Einladung verstehen für weitere Aktionen.

Meine Fragen hierzu: Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich möchte bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Muss ich gegen unbekannt anzeigen, es gibt ja keine Zeugen, oder kann ich aufgrund des Gespräches meine Nachbarin direkt anzeigen? Genügt meine Aussage und die Handyaufzeichnung als Beweis dass sie es war? Ich möchte mir keine Verleumdungsklage einhandeln.

Wie geht es dann zivilrechtlich weiter damit ich den Schaden ersetzt bekomme?
Ich habe keinen Rechtsschutz und möchte nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Nachbarschaftsstreit
19.10.2011 | 08:23

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
532 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

folgende Schritte sollten Sie nunmehr tun:

1) Bei der Polzei Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen die spezielle Person erstatten und Vorlage des Handyvideos.
Lassen Sie sich auch bitte das Aktenzeichen geben.

2) Einholung eines Kostenvoranschlages für die Reparatur.

3) Anfertigung von Fotoaufnahmen des jetzigen Zustandes, um später die Schäden dokumentieren zu können. Wenn Sie dies gemacht haben, können Sie den Zaun auch gleich reparieren lassen.

4) Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Bei einem Streitwert in Höhe von bis zu € 300,00 betragen die außergerichtlichen Gebühren € 46,41.

Vor der Beauftragung sollten Sie jedoch selbst die Nachbarin mit Einschreiben und Rückschein auffordern, den Schaden unter Vorlage der Rechnung/Kostenvoranschlag zu begleichen und ihr dabei eine Zahlungsfrist von 10 Tagen setzen.

Wenn Sie dann nicht zahlen sollte, müssen die Kosten des Rechtsanwalts auch von Nachbarin voll erstattet werden, notfalls im Wege eines gerichtlichen Verfahrens, wofür diese auch die Kosten zu tragen hat, da aufgrund des Videos die Beweislage eindeutig ist, wenn diese als Täterin klar zu erkennen ist.

Gerne steht Ihnen meine Kanzlei für die Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Nachfrage vom Fragesteller 19.10.2011 | 08:34

Guten Tag, ich habe das Gespräch mit dem Handy aufgezeichnet allerdings ist es kein Video sondern nur eine Sprachaufzeichnung. Filmen konnte ich natürlich nicht, das hätte sie ja bemerkt.

Macht das einen Unterschied?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.10.2011 | 08:53

Sehr geehrter Fragesteller,

der Beweiswert sinkt zwar damit, da lediglich die Sprache aufgezeichnet worden ist, aber wenn diese gut zu hören ist, ist es dennoch ein taugliches Beweismittel.

Bitte denken Sie auch in Ihrem Anspruchsschreiben an die Kostenpauschale in Höhe von € 25,00, wenn die tatsächlichen Fahrtkosten/Telefonkosten zur Behebung der Beschädigung nicht höher sein sollten (€ 0,30 pro Kilometer).

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt an, da diese Plattform nur eine einmalige kostenlose Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2011-10-21 | 05:44


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