Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 wegen Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft?
18.10.2011 11:16 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.10.2010 wurde unser Sohn geboren. So war ich bis 16.10.2011 in Elternzeit. Vor der Schwangerschaft war ich seit 2003 durchgehend beschäftigt.
Nun bin ich erneut schwanger, das zweite Kind soll Ende Januar 2012 geboren werden. Leider hat meine Frauenärztin mir ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Im Juni habe ich mich arbeitssuchend gemeldet und auch meinen Sachverhalt geschildert. Ich erhielt die Auskunft, dass ich mich am 17.10.2011 persönlich arbeitslos melden solle, da ich einen Anspruch auf Alg 1 habe.
Nun war ich am 17.10. auf dem Arbeitsamt, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich keinen Anspruch auf Alg 1 hätte, sondern nur auf Alg 2 mit Hinweis auf das Beschäftigungsverbot.
Stimmt es, dass mir kein Arbeitslosengeld 1 zusteht, weil ich ein Beschäftigungsverbot habe? Ich dachte, das Mutterschutzgesetz will Nachteile durch die Schwangerschaft verhindern.
Was steht mir zu und womit kann ich meinen Anspruch begründen bzw. wie wird es begründet, dass mir nur Alg 2 zustehen soll?
Trifft nicht Ihr Problem?
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