Antwort vom
13.10.2011 | 14:46
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Zu 1) Soll ich die Einzugsermächtigung widerrufen um eine Abbuchung zu verhindern?
Zu einem
Widerruf der Einzugsermächtigung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls ohne Überprüfung der noch zu erteilenden Rechnung noch nicht geraten werden, da es sich unter Umständen um eine berechtigte Forderung für angefallene Roaming-Gebühren handelt. Denn soweit sich die Forderung von congstar als unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen als berechtigt herausstellt, würden Sie sich durch einen grundlosen Widerruf der Einzugsermächtigung vertragswidrig verhalten und können sich insoweit schadensersatzpflichtig machen. Anders würde es sich nur dann verhalten, sofern Ihnen berechtigte Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte zustehen würden (vgl. BGH
NJW 1987, 2370, 2371), was aber zum jetzigen Zeitpunkt eben noch nicht feststellbar ist.
Zu 2) Muß ich die Gebühren bezahlen?
Ob Sie die Gebühren zahlen müssen oder nicht, hängt davon ab, ob diese berechtigt sind. Hierzu muss erst einmal die noch fehlende Rechnung von congstar abgewartet und dann entsprechend unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und zugehörigen Tarife überprüft werden. Das Problem wird allerdings sein, dass Sie nach Ihren Angaben vor Ihrem Auflandsaufenthalt keine passende Daten-Flatrate gesondert bei congstar gebucht haben und daher tatsächlich derart hohe Roaminggebühren angefallen sein könnten. Hintergrund ist, dass es nur bei einem Datenroaming innerhalb Europas eine Begrenzung auf 50,00 € netto gibt, bei deren Erreichen in der Regel eine automatische Abschaltung erfolgt. Im anderen Ausland wie in Ihrem Fall gibt es hingegen eine derartige Begrenzung leider noch nicht, so dass dann die jeweiligen, nicht unbedingt günstigen Tarife der Anbieter gelten. Bei congstar dürfte dieser Tarif meines Wissens beim Datenroaming im nichteuropäischen Ausland bei etwas über 20 € pro MB liegen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können, wünsche noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.