Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine ehemalige Freundin und ich haben am Montag per normaler Post von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg eine Abmahnung und ein Vergleichsangebot an meine Adresse erhalten. Uns wird vorgeworfen ein bestimmtes Musikalbum unerlaubt verwertet und es zum Herunterladen zur Verfügung gestellt zu haben. Dabei wird unter anderem das Datum sowie unsere angebliche zu diesem Zeitpunkt gültige IP-Adresse genannt.
Dem Schreiben ist eine Kopie eines Beschlusses des Amtsgerichts Köln beigefügt. Dieser besagt nur dass der Rechteinhaber die IP-Adresse ermitteln lassen darf und hat noch nichts mit schuldig oder unschuldig zu tun. Ausserdem fehlt die aufgeführte Anlage der IP Adressen auf die sich das Urteil bezieht, sowie die Vollmacht des Auftraggebers, es wird jedoch versichert, dass diese vorliegt.
Jetzt ist diese Kanzlei hinreichend bekannt solche Abmahnungen massenweise zu versenden. Auch der angebotene Vergleichsbetrag von 1.200€ scheint standardisiert zu sein.
Uns wird von der Kanzlei geraten, eine beigefügte sehr allgemein gefasste Unterlassungserklärung , mit der Anerkennung eines Betrages von € 5001 im Wiederholungsfall bis zum 14.10 und bis zum 21.10. die Vergleichsannahmeerklärung zur Zahlung der € 1200 zurückzusenden.
Nach ausgiebiger Recherche im Internet und Erfahrungen von Freunden habe ich nun erfahren, dass man niemals die beigefügte Unterlassungserklärung nutzen soll, da diese zu allgemein ist und oft Nachfolgeforderungen auslöst.
Stattdessen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung, aus dem Internet (z.B. http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html ) an die Kanzlei zurücksenden, in der das Vertragsstrafversprechen nach dem „neuen Hamburger Brauch", ohne Schuldanerkennung und ohne konkreten Betrag und nur auf dieses spezielle Album bezogen bestätigt wird. Auf den Vergleich sollte man nicht reagieren.
Meine Fragen sind nun:
- Sollen wir überhaupt reagieren?
- Falls ja nur die spezifische an diesen Fall gekoppelte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben und keine Reaktion auf den Vergleich?
- Falls ja sind die Fristen angemessen?
- Muss meine Ex Freundin überhaupt eine Erklärung abgeben? Sie hat mit der Sache nichts zu tun. Wurde nur von meinem Internet-Anbieter fälschlicherweise in die Rechnungsadresse mit aufgenommen. Der Vertrag wurde jedoch nur zwischen mir und dem Anbieter geschlossen.
- Falls ja sollen wir eine gemeinsame -oder da jetzt getrennt - jeder eine separate Erklärung abgeben?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
S




