Verechnung von selbstgenutztem Wohnraum und Mieteinnahmen
| 07.10.2011 10:53 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
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Ich habe mit meiner Schwester das Haus meines Vaters geerbt. In dem Haus wohnt meine Schwester und zahlte 150 € Miete an meinen Vater, der im einem Heim lebte. In dem Haus wohnt (ca. 100m²)noch ein weiterer Mieter, der ebenfalls 150 € Miete zahlt.
Meine Schwester erhält Unterstützung von der ARGE. Nun will die ARGE nicht nur die 150€ Miete für den selbstgenutzten Wohnraum kürzen, sondern auch noch die Hälfte der zweiten Miete.
Ich dachte das Haus erwirtschaftete eine Miete von 300€. Meine Schwester wohnt kostenfrei (ARGE spart 150€) in dem Haus und die 150€ Miete sind für mich. Wer hat recht – die ARGE oder ich?
Trifft nicht Ihr Problem?
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