Besuchswochende Kinder mit Hundebetreuung?
05.10.2011 23:37 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Andre Stämmler
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Meine Ex-Frau und ich haben uns in 2008 getrennt und in 2010 scheiden lassen. Das Sorgerecht für unsere drei Kinder üben wir gemeinsam aus, was ihr aber nicht gefällt. Sie hat bereits einen vergeblichen Versuch bei Gericht unternommen, mir das Sorgerecht zu entziehen.
Sie ist einige Monate nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung mit unseren drei Kindern ausgezogen. Wir wohnten damals im Nordwesten von NRW. Ihre neue Wohnung ist im Südosten von Bayern. Die Entfernung beträgt gut 650 km und die Strecke ist mit dem Auto nicht unter 6 Stunden zu bewältigen, freitags werden das auch gerne schon mal mehr als 8 Stunden. Im letzten Jahr bin ich alle 3 bis 4 Wochen nach München geflogen, habe mir einen Mietwagen und ein Hotel genommen um meine Kinder 12/12/9 Jahre über das Wochenende zu sehen.
Seit kurzem habe ich beruflich in München zu tun und habe dort eine kleine, möblierte Wohnung angemietet. Somit kann ich die Kinder jetzt wieder alle 14 Tage zu mir holen, was der Mutter offenbar nicht gefällt, aber in der Umgangsregelung so vereinbart ist.
Hier meine Fragen:
1. Muss ich die die beiden Familienhunde mitnehmen, wenn ich die Kinder an den Besuchswochenenden abhole? Das Problem dabei ist, dass die von mir in München gemietete Wohnung möbliert ist, über eine 14-tägige Kündigungsfrist seitens des Vermieters verfügt und dieser die Tierhaltung untersagt. Er kann lt. Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Darüber hinaus sind wir auch in unserem Bewegungsspielraum erheblich eingeschränkt. Wir können die Hunde nicht unbeaufsichtigt in einer für sie unbekannten Umgebung für mehrere Stunden allein lassen. Der eine Hund ist gerade mal 10 Monate alt und macht jede Menge Unsinn. Die Anschaffung der Hunde war mit mir nicht abgestimmt. Das ich die Anschaffung der Hunde als Schikane für mich im ungestörten Umgang mit den Kinder empfinde ist für die Sache wohl unerheblich, möchte ich hier aber dennoch zum Ausdruck bringen.
2. Wer trägt die Kosten für die Versorgung der Hunde oder alternativ den Transport der Hunde im Flieger, wenn ich mit den Kindern nach NRW fliege, z. B. über Weihnachten ?
Mit freundlichen Grüßen
MH
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