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Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt


| 30.09.2011 20:26 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg


| in unter 1 Stunde

Hallo,mein Mann ist62 Jahre berufstätig,Vor 6 Jahren Tumor aus der Bauchspeicheldrüse entfernt.
Seitdem chron. Bauchspeicheldrüsenentzündung.
Einschränkung dieser Krankheit führen nicht zu einer Rente(lt.Rentenversicherung)Er ist seit 5.7.2010 arbeitsunfähig und es wird weiter so bleiben.Ich will in Widerspruch gehen. weiss aber nicht was ich als Begründung angeben soll.
Der Arzt ist fest entschlossen ,dass er nicht arbeitsfähig ist,aber die RV schreibt das er noch 6 st arbeiten gehen kann.
Was schreibe ich im Widerspruch und muss er sich beim Arbeitsamt melden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freunlichen Grüßen M.D

-- Einsatz geändert am 30.09.2011 20:30:31
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
abgelehnt
30.09.2011 | 20:52

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
538 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Erwerbsgemindert ist laut dem Gesetz nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

Dieses stellt der Rentenversicherungsträger selbstständig fest, wobei Sie sich im Rahmen des Rechtsmittels des Widerspruches auf die ärztliche Einschätzung berufen können.

Ggf. ist ein ärztliches Zweitgutachten einzuholen.

Der Arbeitsagentur sollte eine Mitteilung - auch über den Widerspruch - gemacht werden.

Der Widerspruch stützt sich also darauf, dass die Leistungsvoraussetzungen für die Rente vorliegen.
Der Widerspruch "soll", "muss" aber nicht näher begründet werden, wobei aber jedenfalls eine kurze Begründung immer zweckmäßig ist.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

Bewertung des Fragestellers 2011-09-30 | 21:44


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vielen Dank ich kann sie nur weiter empfehlen. danke mit freundlichen grüßen m.d


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Stuttgart

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