Kündigung des Arbeitnehmers - Nichterscheinen am Arbeitsplatz
27.09.2011 08:52 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Jan Wilking
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Ich bin Existenzgründer und habe einen Azubi übernommen, der die Ausbildung vorher abgebrochen hat. Er ist jetzt auch bei mir nicht mehr zur Arbeit erschienen und hat gestern Abend eine sms geschrieben, dass er abbricht und aufgrund Anrechnung Urlaub im September nicht mehr kommt. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, in der er sich befindet, ist 1 Monat zum Monatsende. Ich habe daher gestern eine Kündigung zum 31.10.2011 zugesandt mit der Aufforderung der persönlichen Schlüsselabgabe bis morgen, was ihn ja aber nicht am Arbeitsantritt hindert, da ich ihm aufmachen kann.
Am Mittwoch, morgen, möchte der Azubi laut seiner sms seinen Schlüssel und Kündigung übergeben und bittet mich um Terminabsprache. Mein Kündigungsschreiben hat er ja noch nicht.
Meine Fragen:
1. Bin ich verpflichtet, ihn zur Arbeit aufzufordern? Wenn ich das tue, wird er sich vermutlich krank melden.
2. Welche rechtlichen Sanktionen kann ich geltend machen durch sein nicht genehmigtes Fernbleiben? Immerhin ist das Büro jetzt nicht besetzt, da ich oft Kundentermine habe.
3. Bin ich verpflichtet, ihn auf seine fehlerhafte Kündigung hinzuweisen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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