Scheidungsfolgenvereinbarung nachträglich nach Scheidung möglich?
| 08.12.2004 14:23 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Hallo!
Mein Ex-Mann und ich wollen nachträglich (wir sind seit ein paar Monaten rechtskräftig geschieden und leben mit jeweils neuen Partnern zusammen) gegenseitig auf Unterhaltsansprüche bzw. gegenseitige Ansprüche jedweder Art verzichten (keine Kinder, zur Zeit beide voll berufstätig). Hierzu sagte man uns, müssten wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben, geht das nachträglich denn?
Falls ja:
Muss diese ein Anwalt aufsetzen oder können wir direkt zu einem Notar gehen?
Was kostet diese ungefähr (Verdienst 1.600/1.400 EUR)?
Was genau muss dort drin stehen, wenn wir ausschließen wollen, dass einer von uns dem anderen irgendwann einmal zu Unterhalt oder anderen Zahlungen verpflichtet wäre?
Kann Vater Staat einen von uns dennoch im Falle von z.B. Arbeitslosigkeit oder wenn einer Sozialhilfeempfänger wäre oder was auch immer es gäbe dennoch zu Unterhaltsleistungen heranziehen, auch wenn wir beide ausdrücklich darauf verzichten?
Mir geht es einfach darum, alles auszuschließen, was den einen oder anderen zu Zahlungen jedweder Art für den anderen verpflichten würde. Es wäre also schön wenn Sie mir hierzu ein wenig Hilfestellung geben könnten, wie der richtige Weg wäre.
Vielen Dank im Voraus!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 624 weitere Antworten zum Thema:
Scheidung möglich? Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidung möglich? Scheidungsfolgenvereinbarung



