Mündliche & schriftlich Zusage eine Wohnung zu nehmen => Mietvertrag ?
| 15.09.2011 14:47 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Frau C besichtigte unsere Wohnung. Bei dieser Besichtigung war Frau C / eine weitere Interessentin sowie meine Ehefrau zugegen. Frau C war sehr angetan von der Wohnung – sie sei „sich 100% sicher". Als Zusicherung hinterließ sie eine Schriftstück in dem sie und ihr Lebensgefährte sich vorstellen mit einem Hinweis auf die Eltern würden auch bürgen & einem abschließenden „wir würden uns sehr freuen wenn wir in ihre Wohnung einziehen könnten.
Ich teilte ihr per mail mit, dass sie die Wohnung haben könnte.
Sie antworte per mail „danke für die gute Nachricht" & schlug ein Treffen mit ihrem Freund vor
Sie schrieb „Und Sie sich vielleicht in der Wohnung treffen, um alles Weitere zu besprechen?"
Mit keinem Wort erwähnte Frau C, dass der Freund ggf. sich noch gegen die Wohnung aussprechen könnte und ich warten sollte.
Ich habe daraufhin allen anderen abgesagt.
Ihr Freund meldete sich und sagte er würde sich aber schon die Wohnung noch ganz gerne anschauen (konnte bei der ersten Besichtigung nicht)– und kam heute um 7.00.
Danach erhielt ich 1400 eine Nachricht dass sie jetzt doch nicht mehr Interesse an der Wohnung hätten…
Heute ist der 14.9, Mietbeginn wäre der 15.10 gewesen.
Liegt hier nicht ein mündlicher Mietvertrag vor ?
Mit Dank für ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem?
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