Voksverhetzende Äußerungen über Israel
| 12.08.2006 16:00 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
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Hallo,
ich habe gegen den Heise Verlag Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt, weil dieser den Beitrag eines Forenbenutzers in einem seiner Online-Foren trotz Aufforderung nicht entfernt, in welchem u.a. behauptet wird, die israelische Armee töte mit Absicht Zivilisten ("Die libanesische Bevölkerung ist das eigentliche Ziel").
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufnahme von Ermittlungen mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um eine bloße Meinungsäußerung handele und § 130 StGB nur auf Inländer anwendbar sei.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass man der Armee einer mit Deutschland befreundeten Nation hierzulande ungestraft eine völkermord-ähnliche Gesinnung unterstellen darf. Zumal eine solche Unterstellung sich letztlich nicht nur gegen die Armee, sondern gegen den überwiegenden Teil der Bevölkerung Israels richtet, da Israel ja ein demokratisches Land ist und seine Armee nach wie vor mit der Billigung des weitaus größten Teiles der israelischen Bevölkerung operiert.
Meine konkrete Frage ist also, ob die Staatsanwaltschaft Hannover Recht hat und, falls nicht, welche Rechtsmittel ich gegen die Weigerung zur Aufnahme von Ermittlungen einlegen kann.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.









