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Frage zu einer Anzeige


12.08.2006 09:53 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 2 Stunden

Hallo ,

ich habe eine Frage ich habe mit meiner Ex Freundin mal bei einem
Paketversanddienst Ware versendet danach konnten wir die Rechnung nicht zahlen und es ging zum Anwalt.Am 24.7.2006 haben wir mit dem Anwat eine Ratenzahlung von 100 Euro abgeschlossen erste Rate zum 1.8.2006 dies haben wir auch gemacht.Doch der ANwalt hat darauf hin eine Strafanzeige gemacht warum kann ich mir absolut nicht vorstellen was soll ich jetzt tun ist das rechtens.Desweitern habe ich eine Schuldanerkenntnis geschrieben das ich auch die Forderung von meiner Ex Freundin bezahle kann er da noch gegen sie Forderungen stellen.
Bitte um schneller Antwort.
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12.08.2006 | 10:35

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben summarisch gerne wie folgt beantworte:

Der Anwalt hat u.U. auf Weisung seines Auftraggebers, des Paketversanddienstes, hin gehandelt. Ihnen kann ein (versuchter) Betrug (§§ 263, 22, 23 StGB) vorgeworfen worden, weil Sie trotz fehlender Zahlungsfähigkeit Waren bestellt haben (auch ich würde Sie wegen dieses Tatbestandes anzeigen, wenn die von Ihnen für diese Antwort ausgelobten € 60,00 nicht von Ihrem Konto eingezogen werden können). Den Umstand, dass Sie die entstandene Forderung schon durch Ratenzahlung begleichen, dürfte aber Anlass zu einer Einstellung des Strafverfahrens sein. Weisen Sie diese Ratenzahlung bei einer polizeilichen Vernehmung nach.

Durch das Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) haben Sie ggf. zum Ausdruck gebracht, dass nun Sie allein für die Forderung des Paketversanddienstes einstehen. Für eine abschließende Beurteilung müsste ich den Text aber gelesen haben. Man könnte das Schuldanerkenntnis auch als Bürgschaft auslegen, also dass, wenn Ihre Ex-Freundin nicht zahlen kann, Sie herangezogen werden. Gerne können Sie den Text in der Nachfragefunktion anonymisiert einstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 12.08.2006 | 12:01

Hallo Herr Böhler

Danke für die Antwort kann der Anwalt die Anzeige zurück ziehen oder geht das gar nicht weil die anzeige wurde ja nach der ratenzahlung gemacht.


Schuldanerkenntnis:
hiermit teile ich ihnen mit das ich die gesamte Schuld begleichen werde zum obengenannten Aktz.
Und teile ihnen auch mit das die andere Schuldnerin nichts
mehr damit zu tun hat.


ISt das so richtig oder wie kann man es anders schreibem.

Daanke

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 12.08.2006 | 15:47

Sehr geehrter Fragesteller,

da es sich beim Betrug anders als z.B. bei der Körperverletzung oder der Sachbeschädigung nicht um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag hin verfolgt wird, wird die Verfolgung der Tat nicht schon durch das Zurückziehen der Anzeige hinfällig.

Im strafrechtlichen Bereich kann auch Ihre Ex-Freundin trotz des Schuldanerkenntnisses noch verfolgt werden, da Sie die diesbezügliche Entscheidung der Ermittlungsbehörden nicht vorweg nehmen können. Zivilrechtlich haben Sie dagegen die Forderung auf sich genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

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