Übernahme Sanierungsarbeiten durch Hausverkäufer
| 07.09.2011 09:39 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Christian Joachim
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Mein Mann und ich möchten in den nächsten Tagen ein Haus kaufen, das starke Feuchtigkeitsschäden im Keller aufweist. Die Beseitigung wird ca. 10 T Euro kosten. Dem Verkäufer ist dies alles bekannt.
HINTERGRUND (zur Ihrer Information): Ich bin freiberufliche Dozentin und kann mein häusliches (kein Betriebsbesitz!) Arbeitszimmer bis zu €1.250 p.a. absetzen.
Wir möchten nach dem Hauskauf in den ersten drei Jahren allgemeine Renovierungsmaßnahmen (kein Standardsprung) bis 15% des Kaufpreises durchführen und diese anteilig für das Arbeitszimmer als Erhaltungsaufwand sofort- bzw. innerhalb 2-5 Jahren abschreiben.
Die Beseitigung des Feuchtigkeitsschadens soll möglichst nicht zu den 15% dazu gerechnet werden, sondern zusammen mit dem Kaufpreis unter die normale progressive 2% Abschreibung fallen. Um dies zu erreichen, haben wir mit dem Verkäufer ausgemacht, dass er die Kosten der Beseitigung übernimmt?
Das Problem ist, dass die Arbeiten nicht mehr vor Kaufvertrag erledigt werden können, da die Auftragsbücher der Sanierungsfirmen sehr voll sind. Die Trockenlegung ist jedoch bis Jahresende möglich.
Im folgenden nun zu meiner FRAGE: Würden dem Verkäufer/Vermieter irgendwelche steuerlichen Nachteile entstehen, wenn wir im Kaufvertrag fixieren, dass er die Sanierung noch übernimmt?
Der Verkäufer ist Rentner, er erwarb das Haus vor 3 Jahren aus seinem Privatvermögen und vermietet es seither an uns. Er möchte die Kosten der Trockenlegung natürlich als Werbungskosten geltend machen. Der Verkäufer/Vermieter wird uns das Haus zum gleichen Preis verkaufen, den er vor drei Jahren selbst für den Erwerb bezahlt hat. Wir würden den Preis im Kaufvertrag kommentarlos um die 10 T für die Sanierung erhöhen..
Voraussichtlich wird das Haus bereits Anfang November im Grundbuch auf unseren Namen eingetragen sein. Wäre das ein Problem bzw. sollten wir diese Eintragung bis nach der Sanierung hinauszögern?
Wäre dann folgender Wortlaut im Kaufvertrag aus steuertechnischer Sicht i.O.:
„ Das Haus weist an zwei Kellerwänden starke Feuchtigkeitsschäden auf. Der Verkäufer ist dies bekannt und er verpflichtet sich, diese noch vor Jahresende 2011 auf seine Kosten zu beheben."
Vielen Dank.




