Unterhalt Minderjähriger in der Ausbildung
08.08.2006 18:57 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
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Sehr geehrte Damen und Herren.
Mein Sohn aus erster Ehe wohnt seit 2003 bei seinem Vater. Seit 2003 bin ich gerichtlich zu einen monatlichen Unterhalt von 120€
verpflichtet worden, da der geringe Selbstbehalt aus meinen Einkommen gerechnet wurde. Jetzt beginnt mein Sohn eine Ausbildung mit einen Bruttoeinkommen von ca.719€. Dies habe ich aber nur annähernd von seinem neuen AG erfahren, da mir der Wunsch nach Einsicht in den Ausbildungsvertrag vom Kindsvater leider nicht erfüllt wurde, obwohl geteiltes Sorgerecht besteht. Gleichzeitig zum Ausbildungsbeginn muss ich leider mein Arbeitsverhältnis kündigen, da meine Tochter aus zweiter Ehe die Schule besuchen wird, ich aber keine Betreuungsmöglichkeit für sie in den Ferien und an den Nachmittagen habe, und daraus resultierend habe ich bis auf weiteres kein eigenes Einkommen.
Können Sie mir sagen mit welchen Unterhaltszahlungen ich rechnen
muss, und ob ich ein Recht auf Einsicht bzw. Mitbestimmungsrecht
beim Ausbildungsvertrag habe?
Trifft nicht Ihr Problem?
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