Schutz vor Abmahnungen bei Pressemeldungen / verfassten Texten
25.08.2011 12:37 |
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Medienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Anwälte,
ich leite eine PR Firma, welche in regelmäßigen Abständen Pressemitteilungen für Unternehmen in Online-Presseportalen veröffentlicht.
Die Texte werden von freiberuflichen Textern für unsere Agentur erstellt. Diese Texte werden von uns gelesen und ggf. abgeändert und korrigiert. Nun ist es jedoch leider Tatsache, dass man gegen Abmahnungen niemals zu 100% geschützt ist und Abmahnungen (vor allem bei vermeintlichen Verstößen / Vertragsbruch gegen Unterlassungserklärungen) sehr, sehr teuer werden können.
Daher möchte ich mich und meine Firma gegen derartige Abmahnungen so gut es geht absichern. Ich möchte meinen Kunden kein Bein stellen, das eigene Unternehmen aber bestmöglich schützen.
Meine Fragen lauten daher wie folgt:
1. Ist es möglich in unseren AGB zu verankern, dass von uns verfasste und bei Presseportalen eingestellte Texte von den beauftragten Kunden gelesen und akzeptiert wurden, so dass im Falle einer Abmahnung nicht wir, sondern der Kunde / das beauftragende Unternehmen haftet ?
2. Was muss bei einem derartigen Passus in den AGB rechtlich beachtet werden ?
3. Welcher Nachweis (z.B. Aufbewahrung des E-Mail-Verkehrs mit den Texten im Anhang im gesendeten Ordner, Aufbewahrung der Antwort des Kunden, etc...) muss von unserer Seite (PR Agentur) erbracht werden / sein ?
4. Ist dies überhaupt generell möglich oder ist der Urheber des Textes immer für die Inhalte des Textes haftbar zu machen / rechtlich belangbar ?
Ich hoffe auf eine ausführliche und für Rechtslaien verständliche Antwort. ;-)
Vielen Dank an die Lesenden !
Mit freundlichen Grüßen
Fragesteller




