Rückzahlung der Kontopfändung?
22.08.2011 08:18 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
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Rechtsanwalt Michael Böhler
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Guten Morgen
Ich habe folgende Frag. Ich habe eine Kontopfändung am laufen die ruhend wahrend und rangwahrend war. Ich hatte mit der Anwältin eine Ratenzahlung vereinbart und diese auch brav gezahlt. Nun kam eine 2. Pfändung. Die 1. Pfändung wurde damit wieder aktiv. Und meine gesamte KOhle für den Monat wurde an den 1. Gläubiger überwiesen.
Nach EInigung mit dem 2. Gläubiger hat er +seine Pfändung ausgesetzt bzw. ruhend gelegt.
Ist das rechtens, daß die Bank meine gesamtes restliches Geld für den Monat automatisch an den 1.Gläubiger überweist? HAtte darauf mit der Anwältin telefoniert ob sie mir ein Teil des Geldes zurücküberweist. Sie sagte mir es war eine freiwillige ZAhlung von mir gewesen und ich solle mich mit meiner Bank in Verbindung setzen. Sie könne mir das Geld nicht zurückgeben.
Ich weiss ja nict wie das mit der Pfändungsgrenze aussieht. Es waren insgesamt 513 Euro die überwiesen wurden. Ich habe seit dem kein Geld mehr auf dem KOnto und kann meine KV und einige andere Sachen auch nicht mehr nicht bezahlen und kann nicht mehr zur Arbeit, da ich kein Geld mehr habe um zur Arbeit zu kommen. Und ich habe noch ein Kind. Mein Einkommen liegt bei 2100 Euro netto Meine Eltern sind im Urlaub. Gibt es da irgendeine Möglichkeit das Geld wiederzubekommen?
Mit freundlichen Grüssen
MÜller, HEiko




