Werkvertrag für Hausbau vor Baubeginn kündigen/auflösen
14.08.2011 11:33 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Lieber Anwalt,
wir haben folgende Situation:
- wir möchten ein Haus bauen lassen
- wir haben uns mit einem Anbieter, der auf einem großen, bebauten und zum Verkauf stehenden Grundstück drei Reihenhäuser bauen möchte geeinigt
- wir haben nun folgende Verträge bei der Baufirma unterschrieben:
1. Werkvertrag zum Bau des Hauses auf dem besagten Grundstück (in dem keine besonderen Kündigungsbedingungen erwähnt sind)
2. Einen Auftrag zum anteiligen Abriss des alten Gebäudes
3. Einen Beurkundungsauftrag zum Kauf des Grundstückes (bei diesem Auftrag ist aber der Beauftragte nicht ersichtlich)
Nun warten wir seit bereits einem Monat und das Bauunternehmen hat Probleme das mittlere Haus zu verkaufen.
Das Grundstück können wir laut Aussage des Bauunternehmers noch nicht kaufen, da der bisherige Besitzer nur das komplette Grundstück verkaufen möchte.
Unser Problem:
- wenn das Projekt jetzt bald los geht, ist alles in Ordnung. Aber wir haben Bedenken, dass sich auch noch weitere Monate oder Jahre kein Käufer für das mittlere Grundstück/Haus finden wird.
Unsere Frage(n):
- welche Möglichkeiten haben wir dem Bauunternehmer Druck zu machen bzw. aus dem Werkvertrag raus zu kommen?
- bei einer Kündigung von unserer Seite, sind wir doch zu Schadensersatz (inkl. entgangenen Gewinns) verpflichtet, oder? Das wird teuer (der Gewinn, der Rest nicht, da noch keine großen Planungen etc. für uns gelaufen sind).
- können wir dem Bauunternehmer eine Frist setzen bis zu welcher wir eine Erfüllung des Beurkundungsauftrags erwarten (auch wenn wir diesen zwar beim Bauunternehmer unterschrieben haben, aber niemand als Auftragsempfänger auf dem Papier steht) und bei Nicht-Erfüllung den Werkvertrag wegen "Unmöglichkeit der Erfüllung" (wir haben das Grundstück dann ja nicht) aufheben? Wenn ja, was ist eine angemessene Frist? Welche Ansprüche würden sich daraus für den Bauunternehmer ableiten?
- gibt es eine andere Lösung ohne Kosten bzw. mit wenig Kosten aus dem Werkvertrag zu kommen, wenn das Projekt nicht bald startet?
- was passiert, wenn das Grundstück anderweitig verkauft wird und der Werkvertrag damit niemals umgesetzt werden kann?
Danke!
Trifft nicht Ihr Problem?
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