Wortmarke Angel vs. "Angel inside" / Problem mit Abmahnungen?
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
Hallo,
Ich möchte einen T-Shirt Shop mit meinen eigenen Designs launchen und beschäftige mich vorher mit dem Thema Rechtssicherheit.
Durch meine Recherchen habe ich rausgefunden, dass „Angel" als Wortmarke geschützt ist. Ich habe auch verstanden, dass das alleinige Verwenden des Wortes „Angel" (z.B. als Aufdruck auf der Brust) Probleme verursacht, d.h. Abmahnungen nach sich zieht. (s. Links unten)
Wo ich mir nach meiner Einsteigerrecherche beim DPMA jedoch noch nicht ganz im Klaren bin ist folgendes:
Ich lasse mir gerade von einem Graphiker ein Design mit einem Engel entwickeln, bei dem ich auch den Schriftzug „Angel inside" verwenden möchte. Der Schriftzug soll Teil des Designs sein, d.h. evtl. integriert, drüber oder drunter platziert. Laut Recherche beim DPMA ist „Angel inside" werder als Wort- noch als Wort/-Bildmarke nicht eingetragen. Wenn man nur den Begriff „Angel" dort eingibt, kommen jede Menge andere Kombinationen mit „Angel" zu Tage, aber eben nicht „Angel inside".
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich auch Problem mit Abmahnungen bekomme, wenn ich „Angel inside" als Teil eines Designs verwende oder ob das rechtlich gesehen kein Problem ist?
Wenn ich mir als Laie die Urteilsbegründung zu „Angel" und andere ansehe:
1) http://www.mode-und-recht.de/index.php?/archives/37-Mit-Liebe-gemacht-versus-Zicke,-Angel-und-CCCP-Markenmaessiger-Gebrauch-von-Textil-Aufdrucken-auf-Shirts,-Bodys-etc..html
2) http://www.markenmagazin.de/olg-hamburg-mit-liebe-gemacht-unterlassungsanspruch-wegen-markenrechtsverletzung-beschluss-vom-07-04-2008-3-w-3008/
>> dann würde ich sagen – nein, kein Probleme, weil „Angel inside" bei meiner Verwendung einen beschreibenden Charakter hat und ein dekoratives Element ist und der Aufdruck "Angel inside" nicht auf die betriebliche Herkunft des T-shirts hinweist. Der Bezug den ich mit dem Ausdruck darstellen will trifft zum einen die Graphik und zum anderen den Träger des Shirts. Es wir also von mir nicht markenmäßig verwendet.
Wenn also mein Design nicht andere Designs kopiert, d.h. nicht gegen Urheberrechte verstößt sondern extra für mich angefertigt wird, sollte ich doch eigentlich keine Problem mit Abmahnungen bekommen?!
Bitte schildern Sie mir doch kurz Ihre Risikoeinschätzung!
Was nützt in diesem Zusammenhang (keine rechtlichen Probleme durch Abmahnungen zu bekommen) ein Kurzgutachten durch einen Fachanwalt?
Vielen Dank und Gruß




