GKV Pflicht rückwirkend bei 400€-Minijob?
28.07.2011 12:19 |
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Sozialversicherungsrecht
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Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Guten Tag.
Meine Freundin war bis 31.12.2010 in der Mitglied in der KSK und zeitgleich in der Techniker Krankenkasse (TK) gesetzlich versichert.
Die KSK hat ihr zum 31.12.2010 gekuendigt, woraufhin Ihr die TK ebenso gekuendigt hat.
Als einziges Einkommen seit 01.01.2011 hat meine Freundin einen 400€-Job bei dem der AG pauschal an die Knappschaft-Bahn-See abführt. Sonst keine Einkuenfte auch keine Sozialleistungen u.ae. beantragt.
Im Juni 2011 fiel Ihr dann ein, dass eine Krankenversicherung sinnvoll waere und sie füllte einen Fragebogen der TK aus, in dem sie angab dass sie nur 400€ aus einem Minijob erhaelt.
Sie wollte somit ab Juni 2011 bei der TK freiwillig versichert werden.
Die TK antwortete mit einem Schreiben, dass sie versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeverischerung sei, und daher nicht nur ab sofort Beitraege zahlen muss, sondern auch rueckwirkend seit dem 01.01.2011.
Ist dies so korrekt? Ist sie "pflichtig" und muss rueckwirkend zahlen? Meiner Meinung nach bis einschl 400€ eben nicht! Was hiesse, die TK duerfe nur Beitraege ab Juni 2011 in Rechnung stellen.
Ich freue mich auf Ihre Meinung.
Mit bestem Dank.
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