DE Frage geschrieben am 29.07.2006 14:04:00

Betreff: Schaden am Auto durch randalierende Jugendliche


Rechtsgebiet: Schadensersatz
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1968
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegeben ist ein Fall, bei dem Jugendliche (16 Jahre) an einem Wochentag gegen 2 Uhr nachts fahrlässig Schäden an einem Fahrzeug in Höhe von 4000 Euro verursacht haben. Dieser Vorgang wurde durch Zeugen beobachtet. Bei der Verhandlung vor dem Strafgericht wurde der Fall nach § 154 Absatz 2 StPO eingestellt, da der Haupttäter am gleichen Tag bereits eine andere Verhandlung hatte.

Nun geht es um den Zivilprozess:
Die Anklage richtet sich gg den Haupttäter wg Sachbeschädigung und gg dessen Eltern wg Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Der Jugendliche war bereits häufig wg STraftaten verurteilt worden !
Der Haupttäter streitet ab, den Schaden verursacht zu haben, obwohl er die Tat vor der Jugendgerichtshilfe bereits teilweise eingestanden hatte, so dass nun erneut ein Gerichtsprozess folgen wird.

Wie stehen die Chancen, dass der Täter bzw. deren Eltern zur Zahlung des entstandenen Schadens verurteilt werden ?

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 29.07.2006 14:14:05
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
Borussiastraße 112, 44149 Dortmund, Tel: 0231/ 96 78 77 77, Fax: 0231/ 96 78 77 78
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass es im Rahmen dieses Forums nicht seriös wäre, sich ohne genau Kenntnis der Aussagen des Täters im Rahmen des Strafverfahrens auf eine endgültige Aussage festzulegen.

Generell gilt aber das folgende: Sie haben die Möglichkeit, sowohl den Inhalt der Akte des Strafverfahrens, als auch die Äußerungen des Täters gegenüber der Jugendgerichtshilfe zu Ihren Gunsten im Zivilprozess zu verwenden.

Sie müssen die Vernehmung der damaligen Gesprächsperson der Jugendgerichtshilfe sowie die Beiziehung der Strafakte unter Nennung des Aktenzeichens beantragen.

Sollte sich danach ergeben, dass der Täter die Taten tatsächlich schon teilweise eingeräumt hat, dürfte es ihm -obwohl es ein eigenständiges Verfahren ist- schwer fallen, im Zivilprozess glaubhaft darzulegen, dass er mit den Schäden nicht in Verbindung steht.

Ihre Chancen, im Zivilprozess zumindest teilweise zu obsiegen, stehen aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung tendenziell recht gut. Ob allerdings auch die Eltern verurteilt werden, kann aufgrund der vorliegenden spärlichen Informationen nicht mit Bestimmtheit eingeschätzt werden.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt

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