100 km/h Zulassung Anhänger - überraschende Einschränkung
25.07.2011 08:14 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo,
ich habe letzte Woche einen Anhänger mit einem max. Gesamtgewicht von 750 kg (Einachser) direkt bei einem großen Anhängerhändler (einer bekannten Marke) bestellt. Im Verkaufsgespräch habe ich gefragt ob dieser eine Zulassung für 100 km/h hätte und mir wurde dies mit "Ja!" beantwortet. Als ich nun von der Zulassungsstelle komme war ich sehr erstaunt, dass mein Zugfahrzeug mind. 2500 Kg (Leergewicht!) haben muss, um 100 km/h fahren zu dürfen. Von dieser Einschränkung hatte der Händler aber nie etwas erzählt. So ein großes Fahrzeug fahre ich selbst gar nicht, da mein BMW X1 "nur" 1600 kg Leergewicht hat. Ich habe den Eintrag im Fahrzeugschein erst nach der Zulassung gesehen, da im Fahrzeugbrief nichts davon stand.
Den Hänger habe ich über die Kreditkarte bezahlt und wie erwähnt leider bereits zugelassen. Allerdings ist dieser noch nicht beim Händler abholbereit, da er diese Woche erst geliefert wird. Kann ich in diesem Fall vom Kauf zurücktreten oder muss der Händler mir ein "Upgrade" auf einen anderen Hänger gegen, welcher wie im Verkaufsgespräch erwähnt eine generelle 100 km/h Zulassung hat?
Vielen Dank im voraus! :-)




