Haftung Dispokredit
27.07.2006 16:58 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Die Mutter meines Freundes hat bei einer Bank ein Konto eröffnet für welches der Sohn bevollmächtigt wurde. Der Hintergrund war, dass der Sohn schon vor Jahren die Eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, aus diesem Grund kein Konto eröffnen konnte und somit seinen Geldgeschäften über das bevollmächtigte Konto seiner Mutter nachgehen konnte.
Bei der Eröffnung des Kontos wurde von der Auftraggeberin (Mutter) ausdrücklich darauf hingewiesen dass kein Dispositionskredit eingerichtet werden soll. Auch auf den Eröffnungsverträgen geht kein Dispositionskredit hervor. Als nun ein größerer Geldbetrag auf das Konto einging hat die Bank von sich aus ohne Rücksprache mit der Mutter, noch mit dem Sohn einen Dispositionskredit in Höhe von 2.400,-- EUR eingerichtet.
Das Konto befindet sich nun mit 2.000,-- EUR im Minus was der Kontobevollmächtigte Sohn der Mutter verantwortet, da die Mutter dieses Konto selber gar nicht nutzte.
Frage:
Kann die Mutter von der Bank in Regress gezogen werden? Welche Maßnahmen können seitens der Mutter Ergriffen werden? Sie hat die Bank weder mit der Einrichtung eines Dispositionskredit beauftragt, noch hat sie den Kontostand zu verschulden.
Trifft nicht Ihr Problem?
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