Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanes
| 26.07.2006 21:34 |
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Beantwortet von
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Baurecht, Architektenrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen in einem Wohngebiet, welchem ein Bebauungsplan aus den 60er-Jahren zugrunde liegt. Wie damals üblich (zumindest bei uns; Baden-Württemberg),
wurden die Baufenster genau so groß ausgewiesen, wie die Häuser erstellt wurden.
Da die Bauplätze bzw. Grundstück zum damaligen Zeitpunkt im Vergleich zur heutigen Situation noch relativ groß waren, fallen die Baufenster im Verhältnis zur Grundstücksgröße im Vergleich zu heutigen Neubaugrundstücken sehr klein aus.
Ich würde nun gerne eine Anpassung / Änderung des Bebauungsplanes für unser Wohngebiet beantragen. Diesbezüglich stellen sich folgende Fragen:
a) Kann eine Privatperson dies beantragen?
b) Wenn Nein, wer kann dies?
c) An welche Stelle muss der Antrag gerichtet werden (Gemeinderat, Landratsamt)?
d) Werden entstehende Kosten dem Antragsteller in Rechnung gestellt (z.B. für Planungsbüro, welches den Bebauungsplan überarbeitet)?
e) Gibt es hier Grundsatzurteile bezüglich der Änderung eines Bebauungsplanes im Hinblick auf die Angleichung an Bebauungspläne, bei denen der Großteil des Grundstücks bebaut werden darf (wie heute üblich) bzw. Angleichung von Bebauungsplänen innerhalb einer Gemeinde?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
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Eingrenzung vom Fragesteller
26.07.2006 | 23:42








