Chef will Geld unterschlagen
| 16.07.2011 00:11
| Preis:
***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Ich bin für die Barkasse verantwortlich.,Es wurde eine Quittung von mir an einen Kunden ausgestellt und mein ebenfalls angestellter Chef verlangt von mir, dass ich die Bareinnahme nicht buche (und die Quittung vernichte), damit er das Geld in seine "schwarze Kasse" vereinnahmen kann. Von dem Geld will er ein Betriebsfest für seine Mitarbeiter machen. Es geht um einen Betrag unter 100 Euro. Hinzu kommt, dass diese Einnahme aus einer Aktivität hervorging, die von der Geschäftsführung nicht geduldet ist.
Die schwarze Kasse besteht schon länger, ich habe damit allerdings zuvor noch nie etwas damit zu tun gehabt.
Wie soll ich mich verhalten?
,
-- Einsatz geändert am 16.07.2011 00:15:16
Trifft nicht Ihr Problem?
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Chef
Geld
16.07.2011 | 00:28
Antwort
von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
710 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ich kann Ihnen nur dringend raten, dem Ansinnen Ihres Chefes nicht nachzukommen. Sie sind für die Kasse verantwortlich. Je nach Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages haften Sie eventuell für Fehlbeträge. Die Sache kann und wird irgendwann ans Licht kommen und Sie riskieren eine fristlose Kündigung, weil Ihr Verhalten strafbar ist. Selbst wenn die Aktivität von der Geschäftsleitung nicht geduldet ist, steht die Einnahme dennoch dem Arbeitgeber zu. Ihr Verhalten ist mindestens Beihilfe zur Untreue evtl. auch Untreue selbst. Auf den Verwendungszweck des Geldes kommt es nicht an und auch ein Betrag von unter 100 € reicht bereits für eine fristlose Kündigung.
Es drohen also straf- und arbeitsrechtliche Folgen für Sie.
Sie sollten umgehend Ihren Arbeitgeber informieren. Wenn Sie bisher nicht direkt beteiltigt sind, droht Ihnen keine Kündigung, sondern max. eine
Abmahnung wenn Sie bisher geschwiegen haben. Noch haben Sie die Chance ohne ernste Folgen aus der Sache herauszukommen.