Erbbaurechtsvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben kürzlich einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen und fragen uns jetzt ob wir die Ersterschliessung des Grundstücks zu zahlen haben oder nicht, der Wortlaut des Vertrages an dieser Stelle ist wie folgt:
5. Lasten und Abgaben
1. Der Erbbauberechtigte hat alle auf das Erbbaugrundstück und das
Erbbaurecht entfallenden einmaligen und wiederkehrenden
öffentlichen und privatrechtlichen Lasten, Abgaben und
Pflichten, die den Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer als
solchen betreffen, einschließlich der Grundsteuer und
gemeindlicher Lasten nach dem Kommunalabgabengesetz für die
Dauer des Erbbaurechts zu tragen sowie für die Erfüllung
aller behördlicher Auflagen zu sorgen. Ausgenommen sind
Grundpfandrechte am Erbbaugrundstück.
2. In Bezug auf Erschliessungskosten und Anliegerbeiträge i.S.v.
§436 BGB gilt das für alle ab dem morgigen Tage ergehenden
Bescheide. Alle Beiträge auf Grund von Bescheiden, die bis
zum heutigen Tage ergangen sind hat der Grundstückseigentümer
zu tragen.
Der Vertrag ist am 23.6. geschlossen worden, die Erschliessung für die Bauphase ist seitens der Gemeinde abgeschlossen, es folgen noch Erstellung von Gehwegen und einer öffentlichen Stichstraße sowie der Anschluß von Gehweglaternen.
Meine Frage lautet also, inwiefern sich aus dieser Vertragspassage herauslesen lässt ob und welche Kosten für die Erschliessung auf uns zu kommen können.
Vielen Dank im Vorraus, mit freundlichen Grüßen









