Änderung der Teilungserklärung durch Beschluß der Eigentümer
| 10.07.2011 23:54 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Lt.Teilungserklärung von 1973 darf ich als Teileigentümer "den übrigen Hofraum benutzen",die jeweiligen Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 "sind jedoch berechtigt, in diesem Hofraum je ein Personenkraftfahrzeug an geeignetem Platz abzustellen".(Gesamt 6 Einheiten).Ca.1995 schloß der damalige Eigentümer einen Überlassungsvertrag mit seinen Kindern.Im Zuge dessen nahm er eine "nutzungsgerechte Neuverteilung der Parkplätze" vor,wie ich erst nach Abschluß des Kaufvertrages von meinen Verkäufern erfuhr.(Angeblich berührt mich dieser Überlassungsvertrag nicht...).Diese faktische Änderung der Teilungserklärung wurde nicht ins Grundbuch eingetragen.Inzwischen wurden von den Kindern 2 Wohnungen verkauft,mit dem Sondernutzungsrecht an je einem Parkplatz (lt.Kaufverträgen und ohne Eintrag ins Grundbuch inform einer Änderung der Teilungserklärung), sodaß jetzt für mich nur noch 3 statt 5 Parkplätze zur Verfügung stehen.Kann ich diese (allerdings jahrelang praktizierte)Regelung anfechten? Kann die Teilungserklärung überhaupt durch Beschluss der Eigentümer geändert werden ohne Eintrag ins Grundbuch?
Trifft nicht Ihr Problem?
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