Heckenhöhe
| 07.07.2011 17:38
| Preis:
***,00 € |
Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
hallo,
mein Nachbar hat eine Hecke die 2-3m hoch ist und nur 25cm von der Grunstücksgrenz weg steht.Das Grundstück gehört meiner Mutter was soll sie tun oder was kann ich machen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Heckenhöhe
07.07.2011 | 18:44
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Zulässigkeit einer solchen Bepflanzung bestimmt sich nach dem
Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, wobei ich bei Ihnen
Niedersachsen annehme.
Nach § 50 NachbarschaftsG ist bei einer Pflanzenhöhe von 2-3 Metern ein
Mindestgrenzabstand von 75 cm einzuhalten, es sei denn, dass die Hecke
direkt auf die Grenze gepflanzt worden ist und die Grenze markiert.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, haben Sie nach § 53 Absatz 2 einen Zurückschneidungsanspruch auf 1,20m Höhe, wenn die Höhenüberschreitung von 1,20m nicht schon länger als fünf Jahre her ist.
Bitte bedenken Sie, dass der Anspruch nur zwischen dem 1. Oktober bis zum 15. März durchgesetzt werden kann.
Ihre Mutter sollte also, wenn die von mir genannten Voraussetzungen gegeben sind, den Nachbarn schriftlich auffordern, die Hecke bis zum 20.10.2011 auf 1,20m zurückzuschneiden.
Sollte dies nicht geschehen, wäre zunächst ein Schiedsgericht anzurufen. Erst dann käme die Sache vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
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www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller
11.07.2011 | 16:17
was kann ich machen wenn der Nachbar die Hecke nicht zurück schneiden will? Er wurde mündlich drauf hingewiesen das die Hecke zu hoch und damit zu dicht an der Grundstücksgrenze steht.Von Ihm kam aber keine Reagtion. Wie sollen wir un verhalten?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
11.07.2011 | 17:12
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Mutter sollte den Nachbarn schriftlich auffordern, die Hecke bis zum 20.10.2011 auf 1,20m zurückzuschneiden, wobei die Hecke genau bezeichnet werden sollte.
Am Besten mit Einschreiben versenden, um den Zugang beweisen zu können oder mit einem oder zwei Zeugen in den Briefkasten werden.
Sollte dann die Hecke bis zum 20.10 nicht zurückgeschnitten worden sein, schließt sich das Schiedsverfahren an.
Wenn Sie für den Brief Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt