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Wird Schenkungssteuer bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs abgezogen


| 29.06.2011 13:49 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch


| in unter 1 Stunde

Lustmolch B schenkt seiner Geliebten Irma Frivol € 200.000
Finanzamt erhält daraus € 40.000 Schenkungssteuer von Irma Frivol.
B ist ledig und hat 2 Söhne die nur Pflichtteilsansprüche haben.
Was ist Basis für für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs € 200.000 oder
€ 160.000 ?
Haben die Söhne jeweils Anspruch auf € 50.000 oder € 40.000 ? gegen Irma (Pro-Rata-Regelung ist bekannt)
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Antworten zum Thema:
Berechnung Schenkungssteuer
29.06.2011 | 14:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
221 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich darf Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworten:

Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch ist stets der gemeine Wert des Schenkungsgegenstands im Zeitpunkt der Schenkung anzusetzen. Dies ist die Summe um die der Nachlass durch die Schenkung geschmälert wurde.

Dies bedeutet, dass die Schenkung ohne Abzug der Steuern dem Nachlass hinzugerechnet wird, da der Nachlass in Ihrem Beispiel um 200.000 € geschmälert wurde, so dass sich ein Ergänzungsanspruch in Ihrem Beispiel von 50.000 € pro Sohn ergibt.


Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

Fax 0761/29678810

Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de

www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.rentnerbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de

Bewertung des Fragestellers 2011-07-04 | 17:02


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-07-04
5/5.0

Kurz, knapp aber ausreichend und gut beantwortet. Danke.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Freiburg

221 Bewertungen
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