Unterhaltsberechnung Richtig?
27.06.2011 20:21 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Winter
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
Ich lebe seid Dezember 2011 getrennt von meiner EX Freundin. Wir haben ein gemeinsamen Kind das jetzt 3 Jahre alt ist.
Mir wurde Unterhalt folgt berechnet:
Monatliches Einkommen 1330€
Monatliches Urnlaubsgeld 8,33€
Monatliches Weihnachtsgeld 8,33€
Verflegungszuschuss 90,00€
Werbungskosten 5% -71,83€
Bereinigtes Einkommen 1364,83€
Bedarfskontrollbetrag Stufe 2 -1050,00€
Unterhaltsbedarf -241,00€
Ich verdiene Montalich 1460,00€ Netto Monatlich.
Habe eine Miete von 474,00€ und 38,00€ Strom.
Desweiteren 80,00€ Autoversicherung und 279,00€ Kreditrate.
Meine Ex-Freundin lebt alleine und Bezieht ALG2.
Ist der Unterhalt richtig berechnet? Wieso wurde ich in Stufe 2 eingestuft obwohl ich Netto unter 1500€ liege, laut der Düsseldorfer Tabelle müsste ich doch weniger zahlen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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