Nachweisbarer Bilderklau – Wie stehen die Chancen?
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich musste vor 2 Tagen mit Entsetzen feststellen, dass mir Bilder, die ich in einer Foto-Datenbank hochgeladen hatte geklaut wurden. Es handelt sich hierbei um 2 hochauflösende Aufnahmen, die sich nun auf 2 unterschiedlichen Foto Datenbanken wiederfinden. Ein Bild befindet sich in der einen Datenbank und das 2. Bild findet sich wiederum in einer anderen Foto-Datenbank. Unter den jeweiligen Bildern, gibt der Bild-Einsteller sich als Urheber mit vollen Namen aus und fälscht zudem noch das Aufnahme Datum. Wenn man die Bilder mit meinen Bildern in der Foto-Datenbank vergleicht, wo ich meine Bilder hochgeladen habe, kann man lediglich feststellen, dass das Wasserzeichen weg gestempelt wurde aufgrund einer anderen Struktur im Bild. Bei dem anderen Bild ist das Wasserzeichen sogar noch stellenweise leicht aber klar entzifferbar. Ansonsten sind bei beiden Bildern keinerlei Unterschiede festzustellen, sei es bei der Belichtung, der Farben oder der Schärfe. Des weiteren bin ich als Urheber im Besitz der Original Aufnahmen (des bearbeitetem Bildes und des Urbildes) in unkomprimierter Auflösung. Ich kann also zu 100% nachweisen, dass ich der Urheber, dieser Bilder bin. Zu dem Bild-Einsteller konnte ich neben den vollen Namen durch Suche In dem sozialen Netzwerk ,,Facebook´´ sein Alter (16 Jahre), dass er noch zur Schule geht und seine Wohnorts Angabe einsehen. Desweiteren gibt er auf Facebook an, für einen fiktiven Betrieb zu arbeiten. Folgt man der Verlinkung der fiktiven Firma, so findet man eine Internetseite auf dieser er einen Verlinkung zu ,,seinen´´ Bildern angibt, darunter ist auch eines der Bilder, die meinen Nutzungsrecht unterliegt zu finden. Nun stellen sich für mich folgende Fragen. Angenommen ich gehe zu einem Anwalt und beauftrage diesen, eine Abmahnung zu schreiben. Der Bilder Dieb bekommt das Schreiben, kann aber nicht für den geforderten Schadensersatz aufkommen. Wer kommt dann dafür auf? Müssen seine Erziehungsberechtigten dafür aufkommen? Kommt es darauf an, mit wie viel Jahren er die Bilder hochgeladen und als seine ausgegeben hat? Ich will nur sicher gehen, dass ich nicht unnötig Kosten für einen Anwalt ausgebe, wo ich vielleicht die Anwaltskosten nie erstattet bekomme, bzw. ich auf diesen Kosten sitzen bleibe. Sind Verfahrenskosten überhaupt vollstreckbar und wenn ja, für wie lange? Ich möchte nochmal betonen, dass es sich bei den Bildern nicht um Knipserei handelt sondern um hochwertige Bilder. Ich als Hobbyfotograf, Urheber und mit dem angestrebten Ziel, den Beruf des Fotografen zu erlernen, möchte, dass es zu einer Löschung der Bilder sowie einer gerechten Strafe für den Bilder Dieb kommt.
Schonmal Vielen Dank im Voraus
Mit feundlichen Grüßen,
P.G.









