Traumhaus Ade???
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit folgendem Problem möchte ich mich an Sie wenden:
Ich habe Ende 2005 ein stark sanierungsbedürftiges Haus gefunden. Mit dem Vermieter habe ich folgenden Mietvorvertrag abgeschlossen:
MIETVORVERTRAG
Die Parteien.... vereinbaren hiermit die Begründung eines Mietverhältnisses für das Objekt .....
Das Mietobjekt ist derzeit stark renovierungsbedürftig und nicht bewohnbar.Vereinbart wird Beginn des Mietverhältnisses zum 01.02.2006 zu folgenden Bedingungen.
Der Mieter übernimmt sämtliche Renovierungsarbeitenim Innen-Außen-Dach und Kellerbereich. Die reinen Materialkosten hierfür werden von der Vermieterin übernommen.
Bei nur von Fachhandwerkerndurchführbaren Arbeiten wie Elektro, Heizung und Sanitär werden die vom Mieter nicht selbst durchführbaren Arbeiten vom Vermieter übernommen, wobei Auftraggeber und Haftender der Mieter bleibt.
Die Kosten für diese Arbeiten und Material und sämtlich Sonstiges inkl. Verwaltungskostenetc., werden auf max. €80.000 begrenzt.
Darüber hinaus gehende Anteile trägt der Mieter.
Mietzins: er beträgt monatl € 900
MIETMINDERUNG:
(1)Renovierungsphase(1) keine Nutzungsmöglichkeit
die Minderung beträgt Euro 890
Diese Phase endet spätestensam 30.04.2008
(2) Renovierungsphase (2)eingeschränkte bis volle Nutzungsmöglichkeit:
die Minderung beträgt Euro 550
(3) volle Nutzungsfähigkeit tritt spätestens am 01.05.2018 ein:
keineMinderung
Mietzins und Mietminderung werden in je 5jährigen Abstand der Geldwertentwertung angepasst. Die Nebenkosten (Strom,Wasser,Kanal,Versicherungen und Heizung etc.) trägt während aller Phasen der Mieter.
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Desweitern hat mir der Vermieter eine Vollmacht für Behördengänge und Angebotseinholungen erteilt.
Nachdem ich jetzt schon 7 Monate das Haus komplett entrümpelt und entkernt habe (das Haus wurde die letzten 20 Jahren nur als große Rumpelkammer verwendet, davon wurde es die letzten 6 Jahre nicht betreten) teilte mir der Vermieter nun telefonisch mit, dass er vom Vertrag zurücktreten will, weil ich zuviel schimmeligen/nassen und losen Putz innen und außen entfernt habe. Desweiteren bemängelt er die Entfernung von nichtragenden Zwischenwänden im Dachbereich, die ich zur besseren Raumaufteilung entfernt habe. Diese Arbeiten waren mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, allerdings ohne Zeugen. Davon will er aber nichts mehr wissen. Es wäre allerdings für mich kein Problem, diese Arbeiten fachmännisch rückgängig zu machen.
Meine Frage diesbezüglich lautet deshalb:
Hat der Vermieter rechtlich die Möglichkeit, den Mietvortrag zu kündigen und wenn ja, habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?




