Verstoß gegen Markenrechte
15.07.2006 15:59 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Nina Marx
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Ich bin ein gewerblicher eBay Anbieter im Nebenerwerb (121 Bewertungen innerhalb von 15 Monaten) und habe auch keine anderen Vertriebswege.
Ende Juni 2006 habe ich eine Patchworkdecke mit der Bezeichnung
-Mädchentraum Patchworkdecke wie Lillifee-
als Auktion bei EBAY eingestellt und für 24,99 € incl. MwSt.verkauft.
Die auf der Tagesdecke abgebildeten verschiedenen Figuren (Prinzessinen, Feen, Ballett-Tänzerinnen) haben nur entfernt Ähnlichkeit mit der originalen Lillifee. Der Name Lillifee steht nicht auf der Patchworkdecke, sondern sollte als zusätzliches Suchstichwort in der Artikelbezeichnung dienen.
Ich habe heute, 15.07.2006, ein Schreiben des Rechteinhabers an den Bezeichnungen „Lillifee" und „Prinzessin Lillifee" erhalten, indem ich zur Unterzeichnung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert werde.
Wortlaut der Unterlassungsverpflichtungserklärung:
1. es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Patchworkdecken, welche nicht vom Rechteinhaber stammen, unter den Bezeichnungen „Lillifee" oder Prinzessin Lillifee" anzubieten, zu vertreiben und/oder in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sowie solche waren mit „Lillifee" oder „Prinzessin Lillifee" zu kennzeichnen.
2. dem Rechteinhaber für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen einzelne der unter vorstehender Ziffer 1 aufgeführten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 € zu zahlen, wobei die Einrede der rechtlichen Einheit ausgeschlossen ist.
3. dem Rechteinhaber allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die unter Ziffer 1 beschriebenen Handlungen entstanden ist oder künftig noch entstehen wird
4. dem Rechteinhaber innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe dieser Erklärung Auskunft zu erteilen,
a. in welchem Umfang die Handlungen gemäß Ziffer 1 begangen worden …..
b. die Herkunft und den Vertriebsweg der Patchworkdecke ….
5. dem Rechteinhaber die durch die Beauftragung der Rechtsanwälte XXX entstandenen Kosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von 25.000,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu erstatten. Diese belaufen sich per 13.07.2006 auf eine 1,5 Geschäftsgebühr gemäß § 2 II, 13 RVG in Verbindung mit Nr. 2400 VV RVG (1.029,00 €) zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 € sowie 16% Mehrwertsteuer (167,84) mithin insgesamt 1.216,84 €.
Nun meine Fragen:
1. Verstößt die verwendete Bezeichnung gegen das Markenrecht ?
2. wenn ja, bedeutet das das ich gemäß Ziffer 2 der Unterlassungsverpflichtungserklärung schon für diesen Fall 7.500 € zu leisten hätte oder ist dies nur für künftige Fälle vorgesehen?
3. was kann der Rechteinhaber von mir gemäß Ziffer 3 für Schadensersatz verlangen ?
4. bin ich verpflichtet Einkaufs- und Vertriebswege mit allen Zahlen offen zu legen.
5. bin ich verpflichtet die dem Rechteinhaber entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen?
6. darf ich die Patchworkdecken weiter unter anderen Suchbezeichnungen bei EBAY verkaufen?
7. im Fall des Markenrechtsverstosses:ist es ratsam diese Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben oder sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten um eine Verbesserung der "Konditionen" zu erreichen?
Nachsatz: Es liegt mir fern Markenrechte zu missbrauchen, ich möchte nur möglichst glimpflich aus diesem Fall herauskommen. Falls es denn ein Missbrauch war, so geschah dieser in Unwissenheit.
Trifft nicht Ihr Problem?
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