Zahlung für kommerzielle Verwendung einer Übersetzung aus dem Netz
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Ich habe vor Jahren eine Übersetzung (ca 3 DIN A4-Seiten) angefertigt, die auch im Internet zusammen mit dem Originaltext und mit Zustimmung des Ursprungstext-Autors publiziert wurde. Diese Übersetzung wurde nun von einem geweblichen Anbieter mehrfach bei eBay verwendet, dazu hat er meine Urheberschaft aus dem Text getilgt und nur den ursprünglichen Autor des Originaltextes stehen gelassen. Ich mache keine gewerblichen Übersetzungen und kann keinen konkreten Schaden eindeutig beziffern.
Dennoch habe ich meine Übersetzungsleistungen dem unautorisierten Verwender dieses Textes in Rechnung gestellt.(dreistelliger EURObetrag je Verwendung, kräftiger Rabatt bei schneller Zahlung).
Antwort erhielt ich von einem Anwalt, der die Vertretung des Verwenders behauptet, aber nicht (etwa durch Vollmacht) nachweist.
Dieser erkennt keine Rechtsgrundlage für die Kostenpflichtigkeit der Verwendung meiner Texte. Sein Mandant habe keinen Auftrag erteilt, von daher gebe es auch nichts abzurechnen. Den Quellenhinweis unter der Übersetzung im Netz: "Der Artikel stammt von (ausländische Quelle) der die Übersetzung und Übernahme (...) erlaubt hat" interpretiert er dahingehend, dass auch die Übernahme der Übersetzung ausdrücklich erlaubt sei. Daher möchte er die Angelegenheit als erledigt ansehen. Vorsorglich droht er noch, bei "Weiterungen" gegen mich sowie den Betreiber der Webseite vorzugehen. Dort glaubt er Rechtsverstöße festzustellen, die aber nicht weiter benannt werden.
Ich sehe das - auch mit Blick auf §3 UrhG bisher anders ;-)
Daraus ergeben sich zwei Fragen
1. Welche konkreten Rechte habe ich? Kann ich überhaupt die Verwendung meines Textes in Rechnung stellen (und den Betrag dann frei festlegen) und/oder kann (nur) eine Betrafung des Rechteverletzers erwirkt werden?
2. Für wie erfolgsversprechend halten Sie die Strategie, statt des RA erneut den unbefugten Verwender meines Textes anzuschreiben, ihm das Hintertürchen der fehlenden Vollmacht zu öffnen, ihm aber gleichzeitig anzukündigen, dass, falls er sich das Anwaltsschreiben wirklich zu eigen macht, von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen wird und unverzüglich neben dem Rechnungsbetrag eine strafbewehrte Unterlassungserklärung über Rechtsbeistand eingefordert wird?
Falls die folgende Frage durch den Einsatz nicht gedeckt erscheint, lassen Sie die Beantwortung gerne weg:
3. mit welchen Kostengrößen habe ich zu rechnen, wenn ich dann folgende Korrespondenz (Abmahnung?) ebenfalls einem Anwalt überlasse?
Verwendung



