Kreditantragsteller oder Bürge, wer muss zahlen?
11.06.2011 16:40
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Generelle Themen
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Meine Lebensgefährtin hat vor 2 Jahren einen Kredit über 50.000€ aufgenommen bei dem eine Freundin von ihr für sie gebürgt hatte. Nun konnte meine Lebensgefährtin den Kredit nicht mehr bezahlen und ihre Freundin schuldete den Kredit auf eine andere Bank um und verlängerte die Laufzeit des Kredites damit die monatlichen Raten für sie nicht so hoch sind wie die Raten die damals mit meiner Lebensgefährtin abgesprochen waren. Außerdem stockte sie bei der Umschuldung des Kredites den Rahmen auf 90.000 Euro auf und hinterlegte diesen Kredit mit ihrem Haus.
Meine Lebensgefährtin konnte diesen Kredit nicht mehr bezahlen und Aufgrund weiterer Schulden meldete sie ein
Insolvenzverfahren an. Nun aber bin ich in ihr leben getreten und wir versuchen jetzt mit allen Mitteln diese Insolvenz abzuwenden. Mit allen anderen Gläubigern haben wir gute Vergleiche erzielen können und es geht jetzt nur noch um diesen Kredit.
Meine Lebensgefährten hat nur für die anfänglichen 50.000 unterschrieben für die ihre Freundin gebürgt hatte und war weder bei der Umschuldung noch bei der Aufstockung überhaupt informiert oder anwesend.
Fragen:
1. Kann die Bürgin rechtliche Schritte einleiten und wie groß sind ihre Chancen. ( meine Lebensgefährtin hat KEIN Einkommen)
2. Wie verhält sich alles wenn meine Lebensgefährtin irgendwann wieder ein Einkommen hat oder sich gar selbstständig machen möchte und Umsätze erzielt?
3. Hat ihre Freundin mit der Bürgschaft und anschließenden Umschuldung/Aufstockungnicht nicht automatisch meine Lebensgefährtin von allen Kreditpflichten entbunden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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zahlen?
11.06.2011 | 17:40
Antwort
von
Rechtsanwalt Robert Weber
510 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1.) Die Bürgin kann den noch nicht getilgten Betrag des alten Kredites plus die Zinsen von Ihrer Lebensgefährtin zurückverlangen. D.h. es wird der Betrag aus den 50.000 € plus den theoretisch aufgelaufenen Zinsen abzüglich der von Ihrer Lebensgefährtin geleisteten Tilgungszahlen errechnet. Diesen Betrag schuldet Ihre Lebensgefährtin der Bürgin.
2.) Wenn Ihre Lebensgefährtin irgendwann wieder ein Einkommen hat, gleich ob aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit, muss sie damit rechnen, dass die Bürgin das Geld zurückverlangt.
3.) Nein, hat die Bürgin nicht. Lediglich die Schulden der Lebensgefährtin gegenüber der Bank wurden gelöscht, nicht die Schulden der Lebensgefährtin gegenüber der Bürgin.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller
11.06.2011 | 17:48
Sehr geehrter Herr Weber,
eine Strafrechtliche Verfolgung durch einen Staatsanwalt wird es aber nicht geben, wenn dann ist das eine zivilrechtliche Klage der Bürgin gegen meine Lebensgefährtin, habe ich das richtig verstanden?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
11.06.2011 | 18:00
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern die Lebensgefährtin gegenüber Bank und Bürgin wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat, wird es keine strafrechtliche Verfolgung geben.
Dementsprechend ist nur eine zivilrechtliche Klage möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt