Eigenbedarfskündigung, ev. Aufhebungsvertrag - Mieterin wohnt seit über 30 J im Haus
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns HEUTE in München ein Grundstück angeguckt, was zum Verkauf ausgeschrieben ist. Die Parameter (Kaufpreis/Lage/Größe) stimmen. Der einzige "Nachteil/Haken" ist: in dem noch auf dem Grundstück sich befindendes Haus wohnt noch eine Mieterin. Diese Mieterin ist ca. 70 Jahre alt und wohnt seit über 30 Jahren in diesem Haus. Sie ist informiert, dass das Haus verkauft wird und sie sich über kurz oder lang eine neue Wohnung suchen muss. Nun wollen wir MORGEN (11.6.) bereits eine Reservierung vornehmen, treffen uns morgen früh mit dem Verkäufer und der Maklerin. Jetzt möchten wir natürlich vorher die Rechtslage abklären:
nochmal: die Dame ist ca. 70 Jahre alt und wohnt seit über 30 Jahren in diesem Haus. Vorher mit ihrem Mann, der ist aber seit einigen Jahren verstorben. Wir würden es jetzt (2011) kaufen und sind eine Familie mit zwei kleinen Kindern (6 und 8 Jahre alt). Das Grundstück ist ca. 700 qm groß und das Haus hat 180 qm Wohnfläche plus ca. 60 qm Nutzfläche. Wie schon gesagt, die Dame wohnt in diesem großen Haus allein. Wir möchten es nun 2011 kaufen und dann auf Eigenbedarf klagen. Wir haben keine Kenntnis über den Mietvertrag. Laut der Maklerin sind solche alten Mietverträge meist sehr "dünn", was heißt, dass wenig Parameter, Rechte, Pflichten usw. darin festgehalten werden. Nun sind unsere Fragen:
1)wie sieht unsere Chance aus, die Dame (wegen Eigenbedarf) rauszuklagen?
2) Wie lange müssen wir - wenn es überhaupt geht - warten? D.h. wenn wir ihr im Juli 2011 wegen Eigenbedarf kündigen, wann haben wir dann frühestens die Chance einzuziehen (bzw. das Haus abzureißen und neu zu bauen)?
3) Wenn wir sie nicht wegen Eigenbedarf rausklagen können: es gibt ja auch die Möglichkeit, ihr einen sogenannten Aufhebungsvertrag anzubieten. D.h. wir regeln ihren Auszug (Datum/BEdingungen) und bieten ihr Geld als Entschädigung an. Gibt es (wie z.B. bei Aufhebungsverträgen, die im Zuge einer Kündigung (Mietrecht) eines Mitarbeiters zum Tragen kommen) da eine Faustregel, wieviel Geld das ist? z.B. könnte es ja nach den Mietjahren gehen, dass man z.B. pro Mietjahr XXX-% vom Kaufpreis als Faustregel bekommt oder so?
Noch zu Ihrer Info sei gesagt, dass wir sowieso im Juli für zwei Jahre ins Ausland gehen, d.h. sowieso erst mal ein Jahr Zeit haben, um der Dame zu kündigen.
Wir freuen uns über eine schnelle Antwort.
Vielen Dank.
Eigenbedarfskündigung Haus Mieterin 30




