Mieterhöhung
10.06.2011 15:05 |
Preis: ***,00 € |
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Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Gerhard Raab
Ich habe eine Wohnung gemietet, seit 01.09.2007. Kaltmiete 400,--€, Garage 55,--€ sowie Betriebskosten 20,--€, Heizung/WW 90,--€. Seit 2 Jahren bezahle ich 15,--€ mehr Heizkosten, also 105,-- € und bekomme pro Kalenderjahr rund 130,-- € zurückerstattet.
Bei dem Mietvertrag handelt es sich um das Formular des Haus- und Grundbesitzervereins Augsburg. Es handelt sich um eine Indexmiete. Bisher wurde keine Erhöhung verlangt.
Nun erhielt ich ein Schreiben des Vermieters, wonach er die Miete inklusive Garagenmiete, also 455,--€ auf 535,-- € erhöhen will sowie die Betreibskostenvorauszahlung auf 130,-- €, obwohl bei mir schon 125,-- €voll ausreichend gewesen sind( siehe Rückzahlung dieses Jahr in Höhe von 140,-- €). Wirksam soll die Änderung werden zum 01.09.2011.
Das Haus ist gut 13 Jahre alt, Standardausstattung, Bad ohne extra Dusche. Die bisherige Miete entspricht dem hier üblichen Preisgefüge.
Ist diese Erhöhung der Miete UND der Garagenmiete um 20 % rechtens?Hinweis: ich habe einen Schwerbehindertenausweis 50 %.
Mit freundlichen Grüssen
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