Forderung aus stiller Beteiligung im Insolvenzfall der GmbH
08.06.2011 12:00 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Ich habe mit einer GmbH vor Jahren einen Vertrag über eine typische stille Beteiligung geschlossen. Für diese GmbH wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet.
Meine Frage ist, ob meine Beteiligungssumme bereits eine Forderung im Insolvenzverfahren darstellt (in der Insolvenztabelle ist diese schon eingetragen), oder ob ich eher die stille Gesellschaft kündigen sollte (ein Sonderkündigungsrecht steht mir mit dem Tag der Insolvenzeröffnung zu) und meine Beteiligungssumme zur sofortigen Auszahlung stellen muß, damit ich eine wirksame Forderung erhalte.
Muß ich irgendwelche Fallstricke beachten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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