§909 BGB - Stützmauer
| 10.07.2006 11:34 |
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind im Besitz eines Einfamilienhauses in Niedersachen.
Folgende Sachlage;
vor einem Jahr haben wir eine ca. 1m hohe Stützmauer auf unserem Grundstück selbst errichtet, die unser Grundstück abstützen sollte.
Diese ist nun leider umgefallen! Unser Nachbar fordert natürlich Behebung des Schadens.
Wir sind dazu auch selbstverständlich bereit,
allerdings ist der Sachverhalt jetzt ein wenig anders,
da wir von § 909 BGB erfahren haben.
Unser Nachbar hatte vor ca. 1 Jahr sein Grundstück etwa 40 cm zu unserem Grundstück hin abgetragen, damit z.B. Regenwasser nicht an die Hausfassade läuft.
Wir haben 50 cm aufgeschüttet, um zu begradigen und unser Nachbar hat ca.40 cm abgetragen um das Haus vor Wasser zu schützen.
Dieses kann man anhand des Grenzsteines, der fast ebenerdig war, gut nachvollziehen.
An der ersten Mauer hatte er sich nicht beteiligt, da wir davon ausgegangen sind, dass wir dafür komplett allein zuständig sind, auch wenn er abträgt.
Wir verstehen uns mit dem Nachbarn gut, wollen aber allerdings rechtlich abgesichert sein, bevor wir ihn darum bitten sich zu beteiligen.
Gehe ich jetzt richtig davon aus, dass wir die 1m hohe Mauer gemeinsam errichten müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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