Wettbewerbsverbot/Mandatsschutz
| 27.05.2011 18:46 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Michael Vogt
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Mein Arbeitgeber hat mir nach bestandener StB-Prüfung ein Arbeitsvertrag als angestellter Steuerberater vorgelegt. Dieser Betrag beinhaltet erwartungsgemäß eine Wettbewerbsverbot/Mandatsschutzklausel mit folgendem Inhalt: "Für den Fall, dass die Vertragspartner das Arbeitsverhältnis übereinstimmen auflösen oder der Vertrag durch Kündigung aufgelöst wird, verpflichtet sich der Angestellte, innerhalb von 2 Jahren nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht für eigene Rechnung für solche Auftraggeber in eigener Praxis als Steuerberater, als Sozius oder als angestellter Steuerberater tätig zu werden, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder in den letzten 6 Monaten davor Mandanten der Kanzleiinhaber sind oder gewesen sind." Anschließend wird die Einflussnahme dahingehend untersagt sowie Vertragsstrafen geregelt.
Meine Frage: inwieweit erfasst diese Klausel eine mögliche Anstellung als Steuerberater bei einem Mandanten. Éin Mandant hat mir gegenüber konkret Interesse an eine Anstellung geäußert und möchte mir ein Angebot unterbreiten.
Von mir aus ist in keinster Weise ein entsprechender Einfluss auf diesen Mandanten ausgeübt worden!
Ich bin ggf. an einer persönlichen Beratung interessiert im Raum Braunschweig.









