Kann ich Verkäufer abmahnen und damit Geld verdienen?
| 21.05.2011 21:33 |
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| in unter 2 Stunden
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch
| in unter 2 Stunden
Hallo ich habe eine Frage und bitte um eine Antwort.
Ich bin bei eBay als privater Käufer und Verkäufer angemeldet und muss mich den AGB anpassen.
Es gibt einige Verkäufer die bieten die Paysafecard, mit der man bargeldlos und anonym im Internet bezahlen kann zu einem Wert von 10 Euro an und verkaufen diese für 17 euro, oder 50 euro für 74 euro und 100 euro für 119 euro.
Siehe angebote bei ebay :
190534012243
190534050580
und so weiter. Paysafe verbietet den Weiterverkauf der Karten zu kommerziellen Zwecken auf diesen ausdrücklich, ebenfalls auf den AGB. Ich habe nun einige Verkäufer angeschrieben, dass, wenn sie dieses Angebot binnen 12 Stunden nicht rausnehmen, ich Strafanzeige erstatten werde, und Sie abmahnen werde wegen Verstoß gegen das Wettberwerbsrecht. Ich würde ja auch gerne eine solche Karte zum höheren Preis verkaufen darf es aber nicht.
Nun meine Frage : Kann ich den Verkäufer, sei er privat oder gewerblich, auffordern, dass Angebot rauszunehmen, und wenn er sich weigert, Ihn durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen? Und hier ist der springende Punkt? Verdiene ich bereits was bei der Abmahnung also eine Art Schadenersatz oder erst nur der Anwalt und ich erst bei einem erneuten Verstoß. Oder muss ich eine Summe ankündigen, wo ich Ihn auffordere Ihn aufzunehmen, die mir zusteht, wenn er nicht reagiert? Wenn ja wie hoch wäre eine solche gesetzliche Summe, die mir als Schadenersatz zusteht.
Meine Frage deutet eigentlich hinauf, ob nur der Anwalt etwas bei einer Abmahnung verdienen kann oder auch ich? Und um Auskunft wird gebeten, ob ein fester Vertrag mit einem Anwalt monatlich für Abmahnungen im großen Stiel geschlossen werden kann. Bitte vielleicht noch ein Urteil und Paragraph nennen und ob dieses auch auf andere Artikel umzumünzen geht die teurer verkauft werden als der wert ist oder es verboten ist.




