Verleumdnung,Rufmord,falsche Anschuldigungen Strafrecht
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Verleumdnung,Rufmord,falsche Anschuldigungen


19.05.2011 18:53 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt


| in unter 1 Stunde

Hallo,
ich bekam heute,den 19.5.2011 einen anruf von meiner Schwester,mit ihrer ansage ich bzw wir (mein mann und ich) sollen vorsichtig sein,was unsere Freunde sind die doch keine freunde sind.
sie wirft mir vor ich soll gezwungen werden zum anschaffen gehen,wobei ich schon drei jahre bei der mercedes bin.Sie hat es von unseren angeblichen freunden erfahren
Irgendwann im verlauf dieses gespräches sagte sie,wenn sie jemanden fremdes finden würde,würde sie meinen mann,so lange ich mit ihm verheiratet bin; umbringen lassen.
Ich habe sie gebeten mir dies noch einmal zu sagen,was sie auch tat und da hab ich dann auf tonbandaufnahme gedrückt.
und nun habe ich einen beweis und möchte wissen wie ich dagegen vorgehen kann:-((
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Anschuldigungen
19.05.2011 | 19:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
133 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


die von Ihnen geschilderten Äußerungen Ihrer Schwester können durchaus strafbares Verhalten sein.

Insbesondere kommen eine Beleidigung (§ 185 StGB) und vor allem eine Bedrohung (§ 241 StGB, „umbringen lassen") ins Spiel.
Eine Anzeige bei der Polizei ist dann gerechtfertigt.

Es stellt sich bei Telefonaten natürlich das Problem des Nachweises.

Die heimlichen Tonbandmitschnitte werden dabei wohl nicht weiterhelfen. Heimliche Aufnahmen können in einem Strafverfahren nämlich nur in Ausnahmefällen überhaupt verwertet werden.

Die Aufzeichnungen sind auch deshalb kritisch, weil heimliche Aufnahmen von Telefonaten ohne Zustimmung des Gesprächspartners auch eine Straftat darstellen können, nämlich nach § 201 StGB, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Wenn sie diese Aufnahmen verwenden, könnte dies also gegen Sie selbst ein Ermittlungsverfahren auslösen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.


Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt


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ANTWORT VON
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