Urheberrecht Webseite nach Verkauf (Abmahnung)
19.05.2011 10:34 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Guten Tag,
es wurde eine journalistische Webseite veräußert, wo Journalisten die Möglichkeit hatten eigene Texte / Bilder einzustellen. Die Nutzungsbedingungen haben den Journalisten darauf hingewiesen, dass Urheberrechtsverletzungen deren Problem darstellt.
Der neue Besitzer der Seite hat jetzt eine Abmahnung für einen Artikel erhalten, welcher vor dem Kauf auf der Seite eingestellt wurde. Der Journalist des Artikels ist nicht ausfindig zu machen, da sich der Journalist gelöscht hat und lediglich die Artikel noch existieren.
Einen Kaufvertrag oder eine Äußerung über die Beschaffenheit der Artikel gab es nicht.
Jetzt sagt der neue Inhaber (bereits seit 2 Jahren), dass wir die Abmahnung zu tragen haben bzw. er den Anwalt an uns weiterleitet.
Frage: Haben wir etwas zu befürchten?
Vorraussetzung zur Antwort: Bei evtl. kommenden Problemen benötigen wir weitere Hilfe eines Anwalts. Daher sollte der Beantworter auch auf beautrag-einen-anwalt zur Verfügung stehen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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