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Gebrauchtwagenkauf


16.05.2011 17:14 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 1 Stunde

Sachverhalt
Am 9. Mai diesen Jahres kauften wir bei einem Autohändler ein gebrauchtes Fahrzeug. Die Zulassung des Kfz erfolgte über den Händler.
Am letzten Wochenende wurden wir durch Bekannte darauf aufmerksam gemacht, dass die Reifen aus dem Jahr 2001 stammen, d.h. 10 Jahre alt und somit weit über der Grenze liegen (Profiltiefe ist jedoch i.O.. Außerdem sind 205-er Reifen montiert, in der Zulassung sind jedoch nur 195 angegeben. Weiterhin wurde vergebens das letzte Tüv-Protokoll (03/2010) gesucht. Es lag den Fahrzeugpapieren nicht bei. Eine Rückfrage beim Händler blieb ohne Erfolg. Angeblich sei keins vorhanden. Würden wir jetzt in eine Kontrolle graten, würde man doch das Kfz glatt still legen, wenn man das Protokoll nicht nachweisen kann, Mal von den Reifen ganz abgesehen. Das Kfz ist 10 Jahre alt, hat einen erstaunlich geringen Km-Stand. Wir sind am überlegen, ob wir nicht doch einen Sachverständigen zu Rate ziehen.

Wäre es sinnvoll direkt zu DEKRA zu fahren? oder welche weitere Vorgehensweise ist sinnvoll?

Ich weiss nicht wie wir uns verhalten sollen.

Liegt hier Vertragsbruch, Betrug oder Täuschung vor?

Hat der
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Gebrauchtwagenkauf
16.05.2011 | 17:27

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
621 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Wenn Sie begründete Anhaltspunkte dafür haben, daß eine arglistige Täuschung vorliegt und wenn Sie beabsichtigen, den Kaufvertrag deswegen anzufechten, sollten Sie den Weg über das sog. selbständige Beweisverfahren gehen.

Beim selbständigen Beweisverfahren handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, in dem durch einen Sachverständigen geklärt wird, ob bestimmte im Antrag genau zu bezeichnende Mängel vorliegen.

Ergeben sich aufgrund des selbständigen Beweisverfahrens Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung und leiten Sie daraus Ansprüche her, können Sie die Kosten des Verfahrens der Gegenseite auferlegen. Holen Sie dagegen ein Privatgutachten, z. B. über die Dekra, ein, zahlen Sie dessen Kosten stets selbst.

Derartige Fälle sind aber recht kompliziert und bedürfen, bevor man rechtliche Schritte einleitet, einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung der Erfolgsaussichten.

Deshalb sollten Sie vor Ort einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit ihm die Einzelheiten besprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

Nachfrage vom Fragesteller 16.05.2011 | 18:15

Ich habe ihnen eine Mail geschickt und bitte um Antwort.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.05.2011 | 18:55

Sehr geehrter Fragesteller,

auf die E-Mail werde ich zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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