Übertsunden täglich streichen rechtens?
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Falk Brorsen
| in unter 2 Stunden
Hallo und schönen guten Tag!
Um den Sachverhalt am einfachsten darzustellen, habe ich nachfolgend die betreffenden Passagen aus meinem Arbeitsvertrag sowie dem späteren Zusatz aufgeführt:
Arbeitsvertrag (vom 01. Juli 2001)
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.
Die tägliche Arbeitszeit beginnt spätestens um 09.00 Uhr und endet frühestens um 16 Uhr. Herr X ist verpflichtet Mehr-, Über-, Sonn– und Feiertagsarbeit zu leisten.
§ 5 Bezüge
Das monatliche Bruttogehalt beträgt € 3885.
§ 6 Über – und Mehrarbeit
Durch die nach § 5 zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaige Über – und Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten.
Für die Über- und Mehrarbeitsstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit erhält Herr X eine entsprechende Zeitgutschrift von 50% der geleisteten Stunden auf dem Jahresurlaubskonto.
Zusatz zum Arbeitsvertrag (vom 20. August 2003)
§ 5 Bezüge
Die Fa. Y stellt Herrn X für zwei Jahre ab dem Monat des Leasingbeginns einen Firmenwagen der Mittelklasse zur Verfügung.
Im Gegenzug verzichtet Herr X auf alle bis zum Zeitpunkt Z aufgelaufenen Überstunden und 30 Tage aufgelaufenen Resturlaub.
Ab dem 13ten Monat des Leasingbeginns erhält H. X ein Monatsbruttogehalt von € 4000.
§ 6 Über- und Mehrarbeit
Für die Über- und Mehrarbeitsstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit, erhält Herr X ab dem Monat des Arbeitsbeginns eines IT-Mitarbeiters eine Zeitgutschrift von 25% der geleisteten Stunden auf dem Jahresurlaubskonto.
Ab dem 13ten Monat des Leasingbeginns sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.
Bei allen Mitarbeitern der Fa. Y wird je nach Gehaltsstufe ein Abzug von ... % festgelegt, der am Letzten des Monats von den geleisteten Überstunden einbehalten wird. Einzige Ausnahme hiervon ist der Vertriebsleiter (Mitglied der Geschäftsleitung).
Der im Zusatz zum Arbeitsvertrag genannte 13te Monat hat nun begonnen. Mir wurde nun mitgeteilt, dass nun unabhängig von mehr geleisteten Arbeitsstunden pro Tag nur 8 Stunden gerechnet werden, im umgekehrten Fall allerdings nur die tatsächliche Anzahl. (Zählung erfolgt durch Stechkarte) Beispielsweise würde das nun bedeuten, dass im Falle einer Arbeitsleistung von täglich 12 Stunden an 4 Tage der Woche, was nicht ungewöhnlich ist, und am fünften Tag von 6 Stunden (aufgrund von Behördengängen oder Arztterminen beispielsweise), hätte ich 2 Minusstunden auf dem Konto. Diese würden mir am Ende des Monats vom Gehalt abgezogen, da ich ja keinerlei Möglichkeit hätte, diese auszugleichen.
Ich bin bei Unterschrift der Zusatzvereinbarung davon ausgegangen, dass angefallene Überstunden am Ende des Monats (wie bei meinen Kollegen anteilsweise) komplett gestrichen werden.
Ist dieses Vorgehen seitens des Arbeitgeber rechtens?
Wenn nein, womit kann ich das nachweisen?
Wie sollte ich am Besten vorgehen?
Für Ihre Bemühungen im Voraus herzlichen Dank!
rechtens?




