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selbstbeteiligung mietwagen


11.05.2011 11:55 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa


| in unter 2 Stunden

Ich habe mit ein mietwagen ein Unfall gehabt. das war meine eigene schuld. Jetz sagt die autovermieter das ich umgehend der selbstbeitligung vom 2500E zahlen mussen. Stimmt das oder darf ich auf einen gutachten von garage warten.

Bei miete habe ich gar nicht geachtet auf die selbstbeteiligung. Its das normal das est in hohe von 2500 euro is ? oder gibt es ein festgetelte maxium. Est geht hier um ein citroen c3 von maximal neuwert etwar 12.000 euro.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Mietwagen
11.05.2011 | 12:32

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
250 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Sie haben offensichtlich eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2.500,00 € bei der Anmietung des Fahrzeuges abgeschlossen,sodass Sie beim Schadensfall tatsächlich diesen Betrag an den Vermieter des Fahrzeuges zahlen müssen. Allerdings jedoch nur dann, wenn der Schaden tatsächlich höher ist als 2.500,00 €. Insofern steht Ihnen das Recht zu, zunächst das Gutachten des Sachverständigen bezüglich der Höhe des Schadens abzuwarten. Es kann durchaus sein, dass der Schaden an dem Fahrzeug unter 2.500,00 € liegt. Bei der Selbstbeteiligung bezüglich der Vollkaskoversicherung gibt es kein Maximum. Hier muss man bei der Anmietung eines Fahrzeuges aufpassen und eher einen höheren Betrag für die Vollkaskoversicherung zahlen, damit die Selbstbeteiligung bei einem Schaden, der immer auftreten kann, nicht so hoch ist oder sogar ganz entfällt. Die Selbstbeteiligung von 2.500,00 € liegt hier durchaus im Rahmen des Üblichen und ist nicht zu beanstanden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, wenn auch durchaus meine Antwort nicht so zufrieden stellend für Sie ausgefallen ist.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 12.05.2011 | 14:39

Sehr geerter Herr Dratwa,
Vielen dank fur ihren antwort,
Weil ich hollander bin ist mein gramatica im deutsch schreiben nicht perfect.


Die vermieter vorderd vom mir jetzt 2500 und will das heute und im bar haben. Ich habe Ihm gesagt das ich bezhalen will nach dem ich ein schadengutachten mit ein rechnung bekommen hab. Und ich die summe dan per bank uberweisen will.

Danach werd er sehr bose und hat mir gesagt das er heute ein kostenvorslag machen lass und ich diese inerhalb von 2 tage zu hause bekomme und dan ungehend bezahalen muss. Wenn ich einen schadenguten haben will muss ich auch nog der gutachter bezahlen.

auch hat er mir gesagt das er das fahrzeug bei ein kollege gemietet hat und da direct abrechnen muss. Aber das ist doch nicht mein problem.

Ich wolte gerne folgened wiesen.

- Darf ich auf ein schadengutachten warten
- Muss ich auch noch die gutachter bezahlen
- Ist ein kostenvorlag ausreichend vor der
vermieter.
- bin ich verplichted bar zu bezahlen oder kan
ich das geld mit der bank uberweisen
- wieviel tage nach renungseingang bei mir hab
ich zeit zu bezahlen.

Verstehen Sie mich nicht falsh, ich muss bezahlen, will und kan die summe auch heute bezahlen, aber ich finde wie es hier geht nicht correct.

Hoffe das Sie mir helfen kunnen.

Mit freundliche Gruss,

Niels Boon

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 12.05.2011 | 15:15

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Schaden von 2.500,00 € ist an einem Fahrzeug bei einem Unfall schnell erreicht. Es kommt immer daruf an, was für Schäden das Fahrzeug aufweist. Ein Kostenvoranschlag reicht zum Nachweis eines Schadens aus, wenn dieser von einer anerkannten Fachwerkstatt erstellt wird und nicht von irgendeiner Hinterhofwerkstatt.Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Mietwagenunternehmer nicht korrekt abrechnen will, dann sollten Sie einen Anwalt einschalten.Sie können auf Überlassung eines Gutachtens bestehen falls Sie berechtigte Zweifel an der Höhe des Schadens haben. Mit den Kosten des Gutachters haben Sie nichts zu tun. Diese brauchen Sie nicht zu bezahlen. Mehr als den Selbstbehalt von 2.500,00 € kann der Mietwagenunternehmer von Ihnen nicht verlangen.Sie müssen auch nicht bar bezahlen, eine Überweisung reicht selbstverständlich aus.

Falls Sie anwaltlich Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Düsseldorf

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