Autokauf von Privat
| 09.05.2011 14:13 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben von privat ein Auto für 400 € gekauft.
Der Besitzer hat verschwiegen, dass es sich um einen "Schrottwagen" handelt.
Wir haben den Wagen "gekauft wie gesehen" erworben. Der Wagen ist von unten total durchgerostet, Auspuff kaputt, Gelenkmanschetten kaputt, Kupplung kaputt und vieles mehr.
Wir dürfen den Wagen eigentlich nicht mehr fahren.
Der Wagen hat noch bis März 2012 TÜV.
Mit aller Wahrscheintlichkeit ist das Fahrzeug ein Unfallwagen, der zwar repariert wurde, von einem Fachmann aber nur als "notdürftig repariert" gesichtet wurde.
Wir können den Wagen auch nicht an einen Händler verkaufen, der die Autos ins Ausland verkauft, da der Wagen auch dort nicht zu verwenden ist.
Können wir den Kaufvertrag rückabwickeln und unser Geld zurückverlangen?
Falls ja, auf welcher Gesetzesgrundlagen dies gescheen könnte oder auf welches Gerichtsurteil wir uns beziehen können?
Vielen Dank in voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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