Architektenberatung/Schwarzbau
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Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Chris Koppenhöfer
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir haben, gemeinsam mit unseren Nachbarn, aus Unkenntnis, eine Baufirma beauftragt, die in der Handwerksrolle nicht eingetragen ist, also nicht zum Bauen einer Mauer berechtigt war. Ferner haben wir jetzt erfahren, dass wir zum Bauen, hier Wiedererrichtung, einer knapp 2m hohen Mauer in Brandenburg eine Baugenehmigung benötigen. Hinzuzufügen wäre noch, dass bis Februar 2010 an der gleichen Stelle eine identische Ziegelmauer stand, die bei einem Sturm auf der gesamten Länge umgefallen war.
Empfohlen wurde uns die Baufirma S. durch einen uns bekannten Architekten, aus Berlin, Kammermitglied. Er hatte bereits im letzten Jahr, nach ersten Zweifeln meines Mannes an der Standfestigkeit, im Auftrag der Baufirma S. eine Statik für die Mauer neu berechnen lassen und eine Änderung empfohlen. Eigentlich wäre es schon da an der Zeit gewesen, gegenüber Firma S. misstrauisch zu werden.
Euro 1500 haben wir bereits im Sommer 2010 für ein neues Fundament an die Baufirma S. gezahlt. Danach kam es zu Unstimmigkeiten wegen des Baumaterials und die Bautätigkeit wurde von der Firma S. eingestellt. Das war im letzten Jahr, bevor wir unseren Wissensstand "aktualisierten".
Der Architekt bot im letzten Monat an zwischen uns und der Baufirma S. zu vermitteln; unser Vorschlag war es, ein, zum Bauen einer solchen Mauer berechtigte Firma zu beauftragen,(eventuell könnte unsere bisherige Firma unter deren Supervision mitarbeiten, falls dies legal ist) und selbstverständlich wollen wir eine Baugenehmigung beantragen, um eine spätere Strafe und Abriss zu vermeiden. Sowohl von der Handwerkskammer, als auch von der Baubehörde wurde uns am Telefon mitgeteilt, dass wir uns strafbar machen, wenn wir a) Firma S. weiterbauen lassen und b) keine Baugenehmigung beantragen.
Der Architekt, den wir um Vermittlung gebeten hatten empfiehlt nun, mit der ihm bekannten Baufirma S., die nicht bei der Handwerkskammer eingetragen ist, einfach weiterzubauen. Er ist sehr empört, dass unsere Nachbarn und wir auf seinen Vermittlungsvorschlag nicht eingehen wollen.
Zitate aus einigen Emails des Architekten während der letzten Wochen:
a)„Sonst wird das alles noch komplizierter als es sowieso schon ist.
Ihr müsst Euch entscheiden ob Ihr mit Herrn S.... die Mauer Fertig stellen wollt oder nicht! Sonst müsst Ihr Euch eine andere Firma suchen, die sicherlich auch einen anderen Preis aufrufen wird. Für die Versicherung braucht Ihr eine Rechnung - mehr nicht".
b) "Mein rein privates Angebot und meine Meinung habe ich dazu gesagt. Auf der Ebene mit Handwerkskammer und Bauamt steige ich nicht ein!"
c)„Ich habe angeboten zusammen mit dem Nachbarn Teilabnahmen durchzuführen nachdem Zahlungen freigegeben werden. Ich würde meine Unterstützung als reine private unentgeltliche Leistung auf dieser Basis anbieten, ohne irgendwelche rechtlichen Ansprüche"
Wir haben keine schriftliche Vereinbarung mit dem Architekten, die Baufirma S. nennt allerdings in mehreren Emails an uns den Architekten als „bauüberwachenden" und „von ihr hinzugezogenen Architekten".
Frage: darf ein Architekt, Kammermitglied, solche Vorschläge zur Fertigstellung eines Bauwerkes machen, insbesondere Teilabnahmen eines Baues anbieten, der de facto, auch nach seinem Kenntnisstand, ein Schwarzbau ist, oder verstößt er selbst damit gegen geltendes Recht?









