Vollständige Lieferung einer Küche 11 Monate nach Liefertermin = vollst. Bezahlung?
28.06.2006 16:18 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Am 28.06.2005 habe ich eine Küche im Wert von 6.000 EUR mit Liefertermin KW 30 (letzte Juliwoche 2005) bestellt. Diese wurde 1 Woche später unvollständig (5 Boarde) und bei Anlieferung um 22:30h (!!!) beschädigt (Apothekerschranktür) geliefert. Es waren keine wichtigen Teile wie Geschirrspüler, Kühlschrank etc. betroffen, aber nach vielem Hin und Her (mehrfach wurde eine Lieferung versprochen und doch wieder verschoben) wurde gestern (11 Monate nach Liefertermin) das letzte Teil geliefert und montiert.
Das Möbelhaus besteht auf vollst. Bezahlung, ich stehe auf dem Standpunkt, daß der im Kaufvertrag vereinbarte Liefertermin Bestandteil der vertraglichen Leistung ist. Da demnach die vertragliche Leistung nur unvollständig (da zu spät) erbracht wurde, bin ich nicht bereit, die bisher noch nicht gezahlten 900 EUR vollständig zu bezahlen.
Liege ich mit meiner Rechtsauffassung richtig? Welche Möglichkeiten habe ich, die nicht vollständige Zahlung durchzusetzen, wenn das Möbelhaus auf vollst. Zahlung beharrt? Wären 10% Abzug vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis angemessen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!









